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VB.2019.00665 • VG ZH VB.2019.00665 KI-generiert

Permanent Residence Permit Revoked Due to Extended Absence and Past Reliance on Social Assistance

Geschäftsnummer VB.2019.00665
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The applicant's permanent residence permit expired because he spent 26.5 months in his home country over a 29-month period, shifting his center of life there, and his short stays in Switzerland did not interrupt the six-month period required by law. Despite having a self-supporting job since August 2019, the court found that his past reliance on social assistance and the timing of his employment increase made it likely he would need social assistance again, which is grounds for denying the reissuance of a permanent residence permit.

Legislator-Regeste

Amtlich

Niederlassungsbewilligung | [Erlöschen der Niederlassungsbewilligung und Abweisung des Gesuchs um Wiedererteilung derselben.] Da der Beschwerdeführer während einer Zeitspanne von 29 Monaten 26 1/2 Monate in seinem Heimatland verbrachte und sich sein Lebensmittelpunkt während dieser Zeit dorthin verschoben hat, vermochten auch seine Kurzaufenthalte in der Schweiz die sechsmonatige Frist von Art. 61 Abs. 2 AIG nicht zu unterbrechen. Seine Niederlassungsbewilligung ist deshalb erloschen (E. 4). Zwar verfügt der Beschwerdeführer seit August 2019 über eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Vor dem Hintergrund, dass er von August 2008 bis 2013 von der Sozialhilfe unterstützt worden war und auch nachher bis August 2019 keiner existenzsichernden Tätigkeit in der Schweiz nachging, und die Aufstockung des Arbeitspensums überdies erst während des vorliegenden Verfahrens erfolgte, erscheint es realistisch, dass er in Zukunft wieder wird Sozialhilfe beziehen müssen. Dies steht einer Wiedererteilung der Niederlassungsbewilligung entgegen (E. 5). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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abgelaufene Aufenthaltsbewilligung Sozialhilfeabhängigkeit Aufenthaltsbewilligung Kurzaufenthaltsbewilligung niedergelassene Person Widerruf der Niederlassungsbewilligung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 61 Abs. 2 AIG

Used to determine that the applicant's permanent residency permit had expired due to prolonged absence from Switzerland.

Art. 62 Abs. I lit. e AIG

Cited as the basis for the dismissal of the appeal and the refusal to re-issue the permanent residency permit due to reliance on social assistance.

Art. 34 Abs. III AIG

Referenced in relation to the conditions for the expiry of a permanent residency permit.

Art. 61 VZAE

Mentioned in the context of assessing the conditions for the re-issuance of a permanent residency permit.

Art. 79 Abs. I VZAE

Cited as a procedural provision related to the assessment of the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00665

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00665 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 01.04.2020 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 18.08.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung · [Erlöschen der Niederlassungsbewilligung und Abweisung des Gesuchs um Wiedererteilung derselben.] Da der Beschwerdeführer während einer Zeitspanne von 29 Monaten 26 1/2 Monate in seinem Heimatland verbrachte und sich sein Lebensmittelpunkt während dieser Zeit dorthin verschoben hat, vermochten auch seine Kurzaufenthalte in der Schweiz die sechsmonatige Frist von Art. 61 Abs. 2 AIG nicht zu unterbrechen.

Seine Niederlassungsbewilligung ist deshalb erloschen (E. 4). Zwar verfügt der Beschwerdeführer seit August 2019 über eine existenzsichernde Erwerbstätigkeit in der Schweiz. Vor dem Hintergrund, dass er von August 2008 bis 2013 von der Sozialhilfe unterstützt worden war und auch nachher bis August 2019 keiner existenzsichernden Tätigkeit in der Schweiz nachging, und die Aufstockung des Arbeitspensums überdies erst während des vorliegenden Verfahrens erfolgte, erscheint es realistisch, dass er in Zukunft wieder wird Sozialhilfe beziehen müssen.

Dies steht einer Wiedererteilung der Niederlassungsbewilligung entgegen (E. 5).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ERLÖSCHEN DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG EXISTENZMINIMUM LEBENSMITTELPUNKT SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 34 Abs. III AIG Art. 61 Abs. II AIG Art. 62 Abs. I lit. e AIG Art. 61 VZAE Art. 79 Abs. I VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3