Student Exam Failure and Late Withdrawal Appeal Remanded for Factual Clarification
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe case concerned a student's challenge to the failure of a module examination and subsequent exclusion from studies, specifically regarding the late withdrawal from the examination due to alleged medical reasons. The court held that, according to established case law, a retroactive cancellation of an exam should be considered if the examinee was objectively and faultlessly unable to report the reason for absence immediately, especially if they lacked the capacity to properly assess their health situation to decide on taking the exam. Based on the submitted medical certificates and the appellant's account, the lower court failed its duty to further investigate the relevant facts and should have given the appellant the opportunity to submit further evidence, leading the court to remand the case to the lower authority for supplementary factual clarification.
Legislator-Regeste
AmtlichNichtbestehen Modulprüfung/Ausschluss aus dem Studium | [Nachträgliche Abmeldung von einer Modulprüfung aus medizinischen Gründen] Nach der Rechtsprechung ist eine nachträgliche Annullierung einer Prüfung dann in Betracht zu ziehen, wenn die geprüfte Person aus objektiver Sicht und unverschuldet nicht in der Lage gewesen ist, ihren Verhinderungsgrund in eigenverantwortlicher Willensausübung unverzüglich geltend zu machen – insbesondere dann, wenn ihr zu gegebener Zeit die Fähigkeit fehlte, ihre gesundheitliche Situation genügend zu überblicken, um überhaupt einen Entscheid über den Antritt einer Prüfung zu fällen, oder bei einem zwar bestehenden Bewusstsein über die gesundheitlichen Probleme entsprechend ihrer Einsicht zu handeln (E. 3.2). Aufgrund der eingereichten Arztzeugnisse und den Schilderungen der Beschwerdeführerin wäre die Vorinstanz gehalten gewesen, den entscheidrelevanten Sachverhalt weiter abzuklären. Sie hätte der Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht Gelegenheit geben müssen, weitere Beweismittel einzureichen (E. 4.6). Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung (E. 5). Gegenstandlosigkeit des Gesuchs um UP. Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision likely relates to the ground for partially accepting the appeal, based on the court's decision to partially grant the request.
This provision is cited in connection with the procedural decision regarding the merits or procedure of the case, likely related to the partial acceptance.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00634
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00634 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.02.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Nichtbestehen Modulprüfung/Ausschluss aus dem Studium · [Nachträgliche Abmeldung von einer Modulprüfung aus medizinischen Gründen] Nach der Rechtsprechung ist eine nachträgliche Annullierung einer Prüfung dann in Betracht zu ziehen, wenn die geprüfte Person aus objektiver Sicht und unverschuldet nicht in der Lage gewesen ist, ihren Verhinderungsgrund in eigenverantwortlicher Willensausübung unverzüglich geltend zu machen – insbesondere dann, wenn ihr zu gegebener Zeit die Fähigkeit fehlte, ihre gesundheitliche Situation genügend zu überblicken, um überhaupt einen Entscheid über den Antritt einer Prüfung zu fällen, oder bei einem zwar bestehenden Bewusstsein über die gesundheitlichen Probleme entsprechend ihrer Einsicht zu handeln (E. 3.2).
Aufgrund der eingereichten Arztzeugnisse und den Schilderungen der Beschwerdeführerin wäre die Vorinstanz gehalten gewesen, den entscheidrelevanten Sachverhalt weiter abzuklären. Sie hätte der Beschwerdeführerin im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht Gelegenheit geben müssen, weitere Beweismittel einzureichen (E. 4.6). Rückweisung an die Vorinstanz zur ergänzenden Sachverhaltsabklärung (E. 5).
Gegenstandlosigkeit des Gesuchs um UP. Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABMELDUNG ARZTZEUGNIS LAIENBESCHWERDE MITWIRKUNGSPFLICHT NACHTRÄGLICHE ABMELDUNG PRÜFUNGSUNFÄHIGKEIT STUDIUM UNTERSUCHUNGSGRUNDSATZ · Rechtsnormen: · § 7 Abs. I VRG § 7 Abs. II VRG § 27c Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3