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VB.2019.00625 • VG ZH VB.2019.00625 KI-generiert

Appeal Dismissed Due to Untimely Filing of Residence Permit Extension

Geschäftsnummer VB.2019.00625
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Nichteintreten / Unzulässig (Inadmissible)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerns an appeal regarding the extension of a residence permit, where the court ultimately dismissed the appeal due to a missed deadline. The court reasoned that the appeal was untimely because the required registered mail, addressed to the appellant with the notation "postlagernd" (held at the post office), was deemed delivered on the seventh day after the unsuccessful delivery attempt, pursuant to the service fiction under procedural law, given the appellant should have expected official mail related to an ongoing legal matter.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung | [Fristberechnung bei Zustelladresse "postlagernd"] Eine eingeschriebene Postsendung, die nicht abgeholt worden ist, gilt am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als zugestellt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste. Vorausgesetzt wird ein laufendes Prozessrechtsverhältnis, das die Parteien nach Treu und Glauben verpflichtet, für die Zustellung behördlicher Sendungen erreichbar zu sein. Diese sogenannte Zustellfiktion greift auch dann, wenn eine Partei ihre Zustelladresse mit dem Vermerk "postlagernd" versieht. Die eingeschriebene Sendung gilt damit spätestens am letzten Tag der siebentägigen Frist ab Eingang der Sendung beim Bestimmungsort als zugestellt (E. 2.2). Nichteintreten wegen Fristversäumnis.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen verspätete Einreichung Fristversäumnis Ausdehnung des Verfahrens Verspätungsausschluss Verlängerung der Ausschaffungshaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 22 Abs. II VRG

This provision is cited in the context of the decision to rule on the inadmissibility of the appeal due to missed deadlines.

§ 146b ZPO

This procedural rule is cited in relation to the consequences of the missed deadline, leading to the non-entry into the merits.

§ 11 Abs. II VRG

This provision, along with others, is listed under 'Rechtsnormen' in connection with the overall subject matter regarding the residence permit, although its primary role in the dispositive seems related to the procedural outcome (non-entry).

§ 22 Abs. I VRG

This provision, along with others, is listed under 'Rechtsnormen' in connection with the overall subject matter regarding the residence permit, although its primary role in the dispositive seems related to the procedural outcome (non-entry).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00625

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00625 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.11.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung · [Fristberechnung bei Zustelladresse "postlagernd"] Eine eingeschriebene Postsendung, die nicht abgeholt worden ist, gilt am siebten Tag nach dem erfolglosen Zustellversuch als zugestellt, sofern die Person mit einer Zustellung rechnen musste. Vorausgesetzt wird ein laufendes Prozessrechtsverhältnis, das die Parteien nach Treu und Glauben verpflichtet, für die Zustellung behördlicher Sendungen erreichbar zu sein. Diese sogenannte Zustellfiktion greift auch dann, wenn eine Partei ihre Zustelladresse mit dem Vermerk "postlagernd" versieht. Die eingeschriebene Sendung gilt damit spätestens am letzten Tag der siebentägigen Frist ab Eingang der Sendung beim Bestimmungsort als zugestellt (E. 2.2).

Nichteintreten wegen Fristversäumnis. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG BESCHWERDEFRIST FRISTVERSÄUMNIS NICHTEINTRETENSENTSCHEID POSTLAGERND ZUSTELLFIKTION · Rechtsnormen: · § 11 Abs. II VRG § 22 Abs. I VRG § 22 Abs. II VRG § 146b ZPO · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3