License Revocation for Motorcycle Loss of Control Collision
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court upheld the decision to revoke a driver's license for four months due to a medium-severity violation of traffic law after the appellant lost control of a motorcycle on a mountain pass road, resulting in a collision with an oncoming vehicle and endangering the passenger and others. The court reasoned that the loss of control, unprompted by external factors, created a significant concrete danger to road safety that could not be classified as a minor offense, justifying the duration of the license revocation despite the relatively small fine imposed in the initial penalty order.
Legislator-Regeste
AmtlichEntzug Führerausweis | Nichtbeherrschen des Motorrads auf Passstrasse - Ausweisentzug für 4 Mt. aufgrund mittelschwerer Widerhandlung: Gefährdungsmass; Entzugsdauer. Durch das Nichtbeherrschen schuf der Beschwerdeführer für andere Verkehrsteilnehmer eine reelle Gefahr, welche sich in einer Kollision des bei einem Tempo von 70/km gestürzten Motorrads mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konkretisierte. Die dadurch geschaffene Gefahr für die Sicherheit seiner Beifahrerin sowie für Dritte kann nicht mehr als leicht eingestuft werden. Der vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem zitierten Bundesgerichtsentscheid vergleichbar. Vorliegend hat der Beschwerdeführer ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über das Motorrad verloren. Schliesslich kann aus der Bussenhöhe von Fr. 300.- nicht ohne Weiteres auf eine lediglich leichte Verkehrsgefährdung geschlossen werden (E. 4). Aufgrund der geschaffenen grossen konkreten Gefährdung ist die Vorinstanz zu Recht unabhängig davon, ob den Beschwerdeführer ein über lediglich leichtes hinausgehendes Verschulden traf, von einer mittelschweren Widerhandlung gegen das SVG ausgegangen. Folglich besteht weder Raum für eine Verwarnung noch für die Annahme einer besonders leichten Verkehrsregelverletzung (E. 5). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertVolltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00607
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00607 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.02.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.07.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Entzug Führerausweis · Nichtbeherrschen des Motorrads auf Passstrasse - Ausweisentzug für 4 Mt. aufgrund mittelschwerer Widerhandlung: Gefährdungsmass; Entzugsdauer.
Durch das Nichtbeherrschen schuf der Beschwerdeführer für andere Verkehrsteilnehmer eine reelle Gefahr, welche sich in einer Kollision des bei einem Tempo von 70/km gestürzten Motorrads mit einem entgegenkommenden Fahrzeug konkretisierte. Die dadurch geschaffene Gefahr für die Sicherheit seiner Beifahrerin sowie für Dritte kann nicht mehr als leicht eingestuft werden. Der vorliegende Sachverhalt ist nicht mit dem zitierten Bundesgerichtsentscheid vergleichbar. Vorliegend hat der Beschwerdeführer ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über das Motorrad verloren.
Schliesslich kann aus der Bussenhöhe von Fr. 300.- nicht ohne Weiteres auf eine lediglich leichte Verkehrsgefährdung geschlossen werden (E. 4). Aufgrund der geschaffenen grossen konkreten Gefährdung ist die Vorinstanz zu Recht unabhängig davon, ob den Beschwerdeführer ein über lediglich leichtes hinausgehendes Verschulden traf, von einer mittelschweren Widerhandlung gegen das SVG ausgegangen. Folglich besteht weder Raum für eine Verwarnung noch für die Annahme einer besonders leichten Verkehrsregelverletzung (E. 5).
Abweisung. · --- · Stichworte: · BUSSE ENTZUGSDAUER GEFAHR GEFÄHRDUNG MITTELSCHWERE WIDERHANDLUNG MOTORRAD NICHTBEHERRSCHEN DES FAHRZEUGS STRAFBEFEHL STRASSENVERKEHRSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 12 Abs. III StGB Art. 47 StGB Art. 106 StGB Art. 16b Abs. I lit. a SVG Art. 16b Abs. II lit. b SVG Art. 31 Abs. I SVG Art. 90 Abs. I SVG Art. 33 VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3