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VB.2019.00606 • VG ZH VB.2019.00606 KI-generiert

Building Permit and Heritage Protection Designation Appeal

Geschäftsnummer VB.2019.00606
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court addressed an appeal concerning a building permit and the designation of a property for heritage protection, where the appellant, a co-owner of a structurally connected adjacent property burdened by existing building rights, had standing due to the potential impact on their property rights and the inability to autonomously resolve those rights. The court ruled that the initial decision to grant the building permit and impose the heritage protection was flawed because the scope and nature of the protection were insufficiently defined as required by relevant planning and heritage law, leading to the approval of the appeal and the remand of the case to the lower instance for further action.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung | Baubewilligung und Unterschutzstellung; Legitimation; Umschreibung des Schutzumfangs. Prozessual ist von der Aktivlegitimation des einzelnen Miteigentümers auszugehen (E. 1.2). Ein besonderes Berührtsein durch die angefochtene Anordnung und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung ist bei der Beschwerdeführerin, deren Liegenschaft mit jener des Beschwerdegegners baulich verbunden ist, vorhanden: Es ist darin zu erblicken, dass das – mit Überbaurechten belastete – Eigentum der Beschwerdeführerin betroffen ist und die Unterschutzstellung privatautonome Vereinbarungen über die Abänderung bzw. Auflösung des Überbaurechts verunmöglicht, was sich auf die künftige Ausübung des Eigentums der Beschwerdeführerin – und potenziell auch auf seinen Wert – auswirkt (E. 4.1). Aus § 207 Abs. 1 PBG und § 10 Abs. 1 KNHV ergibt sich, dass eine Denkmalschutzmassnahme mit ausreichender Bestimmtheit getroffen werden muss. Im vorliegenden Fall wird die Art und der Umfang des Schutzes nur unzureichend festgelegt (E. 4.3.3). Gutheissung und Rückweisung an die erste Instanz.

Schlagwörter

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Legitimation gegen Baubewilligung Plangenehmigung Immobilienbesitz Beschwerdelegitimation Schutzbereich des Patents Eigentumsrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 207 Abs. 1 PBG

Cited in the summary to justify that the scope of protection in the monument protection measure was insufficiently determined.

Art. 10 Abs. 1 KNHV

Cited in the summary regarding the requirement for a monument protection measure to be sufficiently precise.

Art. 64 Abs. 1 VRG

This provision governs the costs allocation, and the decision implies a cost ruling based on the outcome.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00606

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00606 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.06.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Baubewilligung und Unterschutzstellung; Legitimation; Umschreibung des Schutzumfangs. Prozessual ist von der Aktivlegitimation des einzelnen Miteigentümers auszugehen (E. 1.2). Ein besonderes Berührtsein durch die angefochtene Anordnung und ein schutzwürdiges Interesse an ihrer Aufhebung oder Änderung ist bei der Beschwerdeführerin, deren Liegenschaft mit jener des Beschwerdegegners baulich verbunden ist, vorhanden:

Es ist darin zu erblicken, dass das – mit Überbaurechten belastete – Eigentum der Beschwerdeführerin betroffen ist und die Unterschutzstellung privatautonome Vereinbarungen über die Abänderung bzw. Auflösung des Überbaurechts verunmöglicht, was sich auf die künftige Ausübung des Eigentums der Beschwerdeführerin – und potenziell auch auf seinen Wert – auswirkt (E. 4.1). Aus § 207 Abs. 1 PBG und § 10 Abs. 1 KNHV ergibt sich, dass eine Denkmalschutzmassnahme mit ausreichender Bestimmtheit getroffen werden muss. Im vorliegenden Fall wird die Art und der Umfang des Schutzes nur unzureichend festgelegt (E. 4.3.3).

Gutheissung und Rückweisung an die erste Instanz. · --- · Stichworte: · BAUBEWILLIGUNG UND BAUBEWILLIGUNGSVERFAHREN DENKMALPFLEGE ERÖFFNUNG LEGITIMATION MITEIGENTUM MITTEILUNG RÜCKWEISUNG RÜCKWEISUNGSBEFUGNIS SCHUTZUMFANG UMSCHREIBUNG UNTERSCHUTZSTELLUNG · Rechtsnormen: · Art. 10 KNHV Art. 10 Abs. 1 KNHV § 203 PBG § 205 PBG § 207 Abs. 1 PBG § 213 PBG § 338a Abs. 1 PBG § 10 Abs. 3 lit. a VRG § 10 Abs. 4 VRG § 21 Abs. 1 VRG § 64 Abs. 1 VRG Art. 648 ZGB Art. 674 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3