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VB.2019.00598 • VG ZH VB.2019.00598 KI-generiert

HIV/AIDS and HPV Patient Denied Residency Extension Due to Unsubstantiated Life-Threatening Claims

Geschäftsnummer VB.2019.00598
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A person suffering from HIV/AIDS and HPV appealed the denial of an extended residency permit, arguing that returning to their home country would be life-threatening due to potential loss of access to free medication and adequate medical care. The court denied the appeal, finding the claims unsubstantiated and not concrete enough to establish a life-threatening situation, thus upholding the decision to deny the permit extension and order the person's removal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; nachehelicher Härtefall] Die an HIV bzw. AIDS sowie HPV erkrankte Beschwerdeführerin hatte in Kenia über mehrere Jahre Zugang zu kostenlosen Medikamenten und bezog diese auch von der Schweiz aus. Ihre Behauptung, dass sie im Fall ihrer Rückkehr in ihre Heimat nicht mehr vom staatlichen Programm soll profitieren können, bleibt unsubstanziiert und wenig konkret. Insgesamt ist nicht erstellt, dass die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung bzw. die Wegweisung für die Beschwerdeführerin lebensbedrohlich wäre (E. 2.7). Auch im Zusammenhang mit ihrem HPV-Infekt ist nicht dargetan, dass eine Rückkehr in ihre Heimat für die Beschwerdeführerin lebensbedrohlich wäre (E. 2.8). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen ehelicher Härtefall Abschiebung Wegweisung trotz Gesundheitsproblemen gesundheitliche Gründe persönliche Verhältnisse

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 50 Abs. I lit. b AIG

Basis for considering an extension of the residence permit in cases of nachehelicher Härtefall (post-marital hardship).

Art. 50 Abs. II AIG

Basis for considering an extension of the residence permit in cases of nachehelicher Härtefall (post-marital hardship).

Art. 96 AIG

Deals with the withdrawal of residence permits.

§ 16 VRG

Procedural rule concerning appeals and their grounds.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00598

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00598 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.11.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung; nachehelicher Härtefall] Die an HIV bzw. AIDS sowie HPV erkrankte Beschwerdeführerin hatte in Kenia über mehrere Jahre Zugang zu kostenlosen Medikamenten und bezog diese auch von der Schweiz aus. Ihre Behauptung, dass sie im Fall ihrer Rückkehr in ihre Heimat nicht mehr vom staatlichen Programm soll profitieren können, bleibt unsubstanziiert und wenig konkret.

Insgesamt ist nicht erstellt, dass die Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung bzw. die Wegweisung für die Beschwerdeführerin lebensbedrohlich wäre (E. 2.7). Auch im Zusammenhang mit ihrem HPV-Infekt ist nicht dargetan, dass eine Rückkehr in ihre Heimat für die Beschwerdeführerin lebensbedrohlich wäre (E. 2.8). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · AIDS GESUNDHEITSZUSTAND HIV MEDIZINISCHE VERSORGUNG NACHEHELICHER HÄRTEFALL WICHTIGE PERSÖNLICHE GRÜNDE · Rechtsnormen: · Art. 50 Abs. I lit. b AIG Art. 50 Abs. II AIG Art. 96 AIG § 16 VRG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3