Employee Fired for Questioning Directive Infringing on Rights Awarded Lost Wages
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertAn employee was terminated for questioning a directive that restricted their personal creative work outside of employment hours. The court found the termination to be unlawful because the employer's motivation was to prevent a review of a directive that improperly infringed on the employee's fundamental rights. The court held that the termination was materially flawed and invalid, and ordered compensation for lost wages.
Legislator-Regeste
AmtlichFristlose Kündigung | [Nichtigkeit einer fristlosen Entlassung] Vorliegend liegt der tatsächliche Beweggrund für die fristlose Entlassung darin, dass der Angestellte die Rechtmässigkeit der ihm erteilten Weisung, in seiner Freizeit nicht mehr an einem Filmdrehbuch weiterzuschreiben, in Zweifel zog und die rechtliche Überprüfung dieses Verbots verlangte. Die Arbeitgeberin schritt mit anderen Worten zur Entlassung, um zu verhindern, dass ihre – das Privatleben betreffende und schwer in Grundrechtspositionen des Angestellten eingreifende – Weisung überprüft werde. Die ausgesprochene Kündigung ist nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar, und schon die materielle Fehlerhaftigkeit wiegt so schwer, dass die blosse Feststellung der Unrechtmässigkeit der Entlassung und die Zusprechung von Lohnersatz diesen Unrechtsgehalt nicht zu beseitigen vermögen (E. 4.7). Gutheissung und Feststellung der Nichtigkeit der Kündigungsverfügung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court used this provision to rule on the validity of the extraordinary dismissal.
The court used this provision in relation to employee rights and obligations.
The court used this provision in relation to employee rights and obligations.
The court used this provision in relation to employee rights and obligations.
The court used this provision in relation to employee rights and obligations.
The court used this provision in relation to employee rights and obligations.
The court used this provision in relation to procedural aspects of administrative law.
The court used this provision for the costs of the proceedings.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00597
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00597 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.02.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 09.09.2020 gutgeheissen, den Entscheid aufgehoben und die Sache zur Neubeurteilung an das Verwaltungsgericht zurückgewiesen. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Fristlose Kündigung · [Nichtigkeit einer fristlosen Entlassung] Vorliegend liegt der tatsächliche Beweggrund für die fristlose Entlassung darin, dass der Angestellte die Rechtmässigkeit der ihm erteilten Weisung, in seiner Freizeit nicht mehr an einem Filmdrehbuch weiterzuschreiben, in Zweifel zog und die rechtliche Überprüfung dieses Verbots verlangte.
Die Arbeitgeberin schritt mit anderen Worten zur Entlassung, um zu verhindern, dass ihre – das Privatleben betreffende und schwer in Grundrechtspositionen des Angestellten eingreifende – Weisung überprüft werde. Die ausgesprochene Kündigung ist nicht einmal ansatzweise nachvollziehbar, und schon die materielle Fehlerhaftigkeit wiegt so schwer, dass die blosse Feststellung der Unrechtmässigkeit der Entlassung und die Zusprechung von Lohnersatz diesen Unrechtsgehalt nicht zu beseitigen vermögen (E. 4.7). Gutheissung und Feststellung der Nichtigkeit der Kündigungsverfügung.
· --- · Stichworte: · AUFHEBUNG DER KÜNDIGUNG BEWEGGRÜNDE ENTSCHEIDUNGSBEFUGNIS FRISTBEGINN FRISTLOSE ENTLASSUNG FRISTLOSE KÜNDIGUNG MATERIELL MANGELHAFTE KÜNDIGUNG MATERIELLE RECHTMÄSSIGKEIT NEBENBESCHÄFTIGUNG NEBENBESCHÄFTIGUNGSVERBOT NEBENERWERB NEBENERWERBSTÄTIGKEIT NICHTIGE KÜNDIGUNG NICHTIGKEIT TREUEPFLICHT WEISUNG WEISUNGSRECHT WEITERBESCHÄFTIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 337c OR § 22 Abs. I PG § 22 Abs. IV PG § 49 PG § 53 Abs. I PG § 53 Abs. II PG § 27a Abs. I VRG § 63 Abs. III VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2