Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2019.00562 • VG ZH VB.2019.00562 KI-generiert

Public Contract Award Challenge Dismissed on Evaluation Methodology

Geschäftsnummer VB.2019.00562
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court dismissed an appeal concerning the award of a public contract, finding that the awarding authority's methodology for qualitatively evaluating the bids was sound because the grading criteria were comprehensive, comprehensible, and applied uniformly to all offers, thus allowing for the proper awarding of points for performance exceeding minimum requirements, unlike suitability criteria. Furthermore, the court upheld the price evaluation and found no fault with the authority's consideration of internal implementation costs, provided such inclusion is transparently stated in the tender documents prior to submission, as was the case here.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Submission; Bewertung der Zuschlagskriterien, Berücksichtigung interner Mehrkosten. Von einem methodisch korrekten Vorgehen bei der qualitativen Bewertung der Angebote ist auszugehen, wenn die Kriterien der Benotung umfassend und nachvollziehbar sind und auf alle Angebote gleich angewandt wurden (E. 4.2). Eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Mehrleistung darf bei Zuschlagskriterien durchaus honoriert werden. Dies im Gegensatz zu den Eignungskriterien, bei denen es einzig darauf ankommt, ob sie erfüllt sind oder nicht (E. 4.2.1). Die Beschwerdeführerin vermag mit ihren Einwänden gegen die Beurteilung ihres Angebots bei den qualitativen Zuschlagskriterien nicht durchzudringen (E. 5). Die Durchführung einer genügenden Offertbereinigung stellt eine Rechtspflicht der Vergabebehörde dar (E. 6.1). Die Berücksichtigung interner Mehrkosten, sogenannter Einführungskosten, aufseiten der Vergabestelle ist nicht per se ausgeschlossen, mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot aber auch nicht ganz unproblematisch. Dementsprechend wird auch vorausgesetzt, dass die Vergabestelle vorab in der Ausschreibung transparent aufzeigt, welche internen Kosten sie wie in die Bewertung einbeziehen wird (E. 6.3.2). Die Preisbewertung ist nicht infrage zu stellen (E. 6). Abweisung.

Schlagwörter

KI-generiert
Offertbewertung verwaltungsrechtlicher Vertrag Einreichung der Angebote Vergabe öffentlicher Aufträge Staatsorgane Zuschlagskriterien

Zitierte Gesetzesbestimmungen

KI-generiert
§ 33 SubmV
This provision is the legal basis cited for the decision on the merits (Abweisung/Dismissal of the appeal).
KI-generiert

Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 33 SubmV

This provision is the legal basis cited for the decision on the merits (Abweisung/Dismissal of the appeal).

Fragen Sie sich, wie dieser Entscheid auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Entscheid zusammen mit Bundesrecht, kantonalen Erlassen, Kommentaren und Folgeentscheiden in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00562

--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)

[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=220223&W10_KEY=13317048&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)

--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00562 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.05.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Submission; Bewertung der Zuschlagskriterien, Berücksichtigung interner Mehrkosten. Von einem methodisch korrekten Vorgehen bei der qualitativen Bewertung der Angebote ist auszugehen, wenn die Kriterien der Benotung umfassend und nachvollziehbar sind und auf alle Angebote gleich angewandt wurden (E. 4.2).

Eine über die Mindestanforderungen hinausgehende Mehrleistung darf bei Zuschlagskriterien durchaus honoriert werden. Dies im Gegensatz zu den Eignungskriterien, bei denen es einzig darauf ankommt, ob sie erfüllt sind oder nicht (E. 4.2.1). Die Beschwerdeführerin vermag mit ihren Einwänden gegen die Beurteilung ihres Angebots bei den qualitativen Zuschlagskriterien nicht durchzudringen (E. 5). Die Durchführung einer genügenden Offertbereinigung stellt eine Rechtspflicht der Vergabebehörde dar (E. 6.1). Die Berücksichtigung interner Mehrkosten, sogenannter Einführungskosten, aufseiten der Vergabestelle ist nicht per se ausgeschlossen, mit Blick auf das Gleichbehandlungsgebot aber auch nicht ganz unproblematisch.

Dementsprechend wird auch vorausgesetzt, dass die Vergabestelle vorab in der Ausschreibung transparent aufzeigt, welche internen Kosten sie wie in die Bewertung einbeziehen wird (E. 6.3.2). Die Preisbewertung ist nicht infrage zu stellen (E. 6). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEWERTUNG DER ZUSCHLAGSKRITERIEN BEWERTUNGSMETHODE MEHRKOSTEN PREISKRITERIUM SUBMISSION ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3