Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2019.00556 • VG ZH VB.2019.00556 KI-generiert

Marriage Preparation Permit Granted Despite Identity Doubts

Geschäftsnummer VB.2019.00556
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A short-term residence permit for marriage preparation should only be granted if the marriage or the acquisition of the necessary civil documents can be expected in the foreseeable future. Doubts regarding identity, such as the absence of an ID or inconsistent personal data, can lead to the rejection of a marriage preparation request. In this case, there were no sufficient grounds to suspect the provided identity document was a forgery, and with the submission of certified civil status documents, it was deemed likely the marriage preparation could be concluded soon.

Legislator-Regeste

Amtlich

Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat | Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung des Eheschlusses soll nur erteilt werden, wenn mit diesem bzw. dem Erhalt der hierfür zivilrechtlich erforderlichen Papiere und Bestätigungen in absehbarer Zeit zu rechnen ist (E. 4.3.1). Das Zivilstandsamt prüft im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens insbesondere, ob die Identität der Verlobten feststeht; die Brautleute haben sich hierzu mit einem Identitätsdokument (Identitätskarte, Pass) auszuweisen. Bestehen Zweifel an der Identität einer (ausländischen) Person, etwa, weil diese keinen Ausweis vorlegt, unter verschiedenen Namen aufgetreten ist oder die von ihr angegebenen Personendaten widersprüchlich (streitig) sind, ist das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung abzuweisen. Hier liegen – entgegen der vom Zivilstandsamt Kloten vertreten Auffassung – keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei dem vom Beschwerdeführer beim SEM eingereichten und dort (in beglaubigter Kopie) anzufordernden Identitätsausweis um eine Fälschung handeln könnte, sodass in Anbetracht der inzwischen eingereichten beglaubigten Zivilstandsdokumente des Beschwerdeführers davon auszugehen ist, dass das Ehevorbereitungsverfahren auch ohne Einreichung eines Reisepasses in absehbarer Zeit abgeschlossen werden könne (zum Ganzen E. 4.3.3). Gutheissung UP/URB. Gutheissung.

Schlagwörter

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Achtung des Privatlebens Wahrung der Grundrechte Aufenthaltsbewilligungen familienrechtliche Verhältnisse Identitätsausweise Vorbereitungsverfahren der Eheschliessung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 14 Abs. 1 AsylG

This provision relates to the right to marry, which is a fundamental right that the court considered in its decision.

Art. 14 BV

This provision relates to the prohibition of discrimination, which is a fundamental right that the court considered in its decision.

Art. 8 EMRK

This provision relates to the right to respect for private and family life, which is a fundamental right that the court considered in its decision.

Art. 12 EMRK

This provision relates to the right to marry and found a family, which is a fundamental right that the court considered in its decision.

Art. 98 Abs. 4 ZGB

This provision relates to the prerequisites for marriage, which the court had to assess in the context of the marriage preparation.

Art. 99 Abs. 1 ZGB

This provision relates to the obligation to provide information and documents for the preparation of marriage, which was a key point in the court's decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00556

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00556 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.11.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Kurzaufenthaltsbewilligung zur Vorbereitung der Heirat · Eine Kurzaufenthaltsbewilligung zwecks Vorbereitung des Eheschlusses soll nur erteilt werden, wenn mit diesem bzw. dem Erhalt der hierfür zivilrechtlich erforderlichen Papiere und Bestätigungen in absehbarer Zeit zu rechnen ist (E. 4.3.1).

Das Zivilstandsamt prüft im Rahmen des Ehevorbereitungsverfahrens insbesondere, ob die Identität der Verlobten feststeht; die Brautleute haben sich hierzu mit einem Identitätsdokument (Identitätskarte, Pass) auszuweisen. Bestehen Zweifel an der Identität einer (ausländischen) Person, etwa, weil diese keinen Ausweis vorlegt, unter verschiedenen Namen aufgetreten ist oder die von ihr angegebenen Personendaten widersprüchlich (streitig) sind, ist das Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung abzuweisen. Hier liegen – entgegen der vom Zivilstandsamt Kloten vertreten Auffassung – keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür vor, dass es sich bei dem vom Beschwerdeführer beim SEM eingereichten und dort (in beglaubigter Kopie) anzufordernden Identitätsausweis um eine Fälschung handeln könnte, sodass in Anbetracht der inzwischen eingereichten beglaubigten Zivilstandsdokumente des Beschwerdeführers davon auszugehen ist, dass das Ehevorbereitungsverfahren auch ohne Einreichung eines Reisepasses in absehbarer Zeit abgeschlossen werden könne (zum Ganzen E. 4.3.3).

Gutheissung UP/URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · ABGEWIESENE ASYLBEWERBER EHESCHLIESSUNG FÄLSCHUNG IDENTITÄTSABKLÄRUNG IDENTITÄTSAUSWEIS KURZAUFENTHALTSBEWILLIGUNG RECHT AUF EHE RECHTLICHES GEHÖR REPLIKRECHT VERNEHMLASSUNGSVERZICHT ZIVILSTANDSDOKUMENTE · Rechtsnormen: · Art. 14 Abs. 1 AsylG Art. 14 BV Art. 8 EMRK Art. 12 EMRK Art. 98 Abs. 4 ZGB Art. 99 Abs. 1 ZGB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2