Contracting Authority Discretion Upheld in Tender Evaluation
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA contracting authority's decision to include an offer in a submission process despite the offer not strictly meeting all "must criteria" was upheld because the court found that the contracting authority has considerable discretion in evaluating such criteria, similar to suitability criteria. The court determined that the contracting authority did not exceed its discretion in deeming a "plug and play" criterion met, as the product was already assembled and parameterized at the manufacturer's facility, and also reasonably concluded that another criterion, prohibiting an impulse collection, was satisfied as the product functioned without such an impulse.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Erfüllen von Musskriterien. Werden einzelne bei der Produkteumschreibung gemäss Ausschreibungsunterlagen als Mussanforderungen bezeichnete Vorgaben nicht erfüllt, so führt dies nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben an das Produkt müssen sachlich begründet sein. Der Vergabebehörde kommt indessen, wie bei der Bewertung von Eignungskriterien, ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift (E.3.2). Da eine Montage sowie Parametrierung bereits im Werk der Mitbeteiligten erfolgt, hat die Vergabebehörde bei der Annahme, dass das Plug&Play-Kriterium erfüllt sei, ihr Ermessen nicht überschritten (E. 4.2). Die Beschwerdegegnerin legt ausführlich und plausibel dar, weshalb das Angebot der Mitbeteiligten ohne Impuls funktioniert und daher auch das Kriterium, es dürfe keine Impulssammlung vorliegen, erfüllt ist (E. 5.3). Abweisung.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court refers to this article in relation to the requirements of the product and the discretion of the awarding authority, which is relevant to the decision to dismiss the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00545
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00545 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 16.01.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Erfüllen von Musskriterien. Werden einzelne bei der Produkteumschreibung gemäss Ausschreibungsunterlagen als Mussanforderungen bezeichnete Vorgaben nicht erfüllt, so führt dies nicht zwingend zum Ausschluss aus dem Verfahren. Die in der Ausschreibung enthaltenen Vorgaben an das Produkt müssen sachlich begründet sein.
Der Vergabebehörde kommt indessen, wie bei der Bewertung von Eignungskriterien, ein erheblicher Ermessensspielraum zu, in den das Verwaltungsgericht nicht eingreift (E.3.2). Da eine Montage sowie Parametrierung bereits im Werk der Mitbeteiligten erfolgt, hat die Vergabebehörde bei der Annahme, dass das Plug&Play-Kriterium erfüllt sei, ihr Ermessen nicht überschritten (E. 4.2). Die Beschwerdegegnerin legt ausführlich und plausibel dar, weshalb das Angebot der Mitbeteiligten ohne Impuls funktioniert und daher auch das Kriterium, es dürfe keine Impulssammlung vorliegen, erfüllt ist (E. 5.3).
Abweisung. · --- · Stichworte: · MUSSKRITERIEN PLUG&PLAY SUBMISSION SUBMISSIONSRECHT · Rechtsnormen: · Art. 16 IVöB · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3