Residence Permit Non-Renewal and Best Interests of the Child
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court reviewed the non-renewal of a residence permit for a foreign national who had resided in the country for nearly sixteen years with her three minor children, primarily due to reliance on social assistance from May 2007 to November 2018. The court found that the dependency on social welfare constituted a ground for revocation under the relevant law, especially since the dependency appeared to be partly attributable to the appellant and returning to her home country was deemed feasible. However, the court ultimately granted the appeal, reasoning that enforcing the deportation would lead to the separation of the mother from her children, who were expected to acquire citizenship soon, and the private interest of the children in maintaining an intact relationship with both parents outweighed the purely financial public interest in the mother's removal, thus making the non-renewal disproportionate.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer sich seit bald 16 Jahren in der Schweiz aufhaltenden Ausländerin mit drei Kindern im Alter zwischen 11 und 15 wegen Sozialhilfeabhängigkeit.] Die - mit Unterbrüchen - von Mai 2007 bis November 2018 auf Sozialhilfe angewiesene Beschwerdeführerin erfüllt den Widerrufsgrund von Art. 62 Abs. 1 lit. e AuG (E. 2.3). Die Sozialhilfeabhängigkeit erscheint zudem (auch) als verschuldet und der Beschwerdeführerin eine Rückkehr ins Heimatland zumutbar; ihre Wegweisung würde jedoch zur Trennung von den Kindern führen, welche demnächst eingebürgert werden dürften. Das rein pekuniäre öffentliche Interesse an der Wegweisung der Beschwerdeführerin erscheint dabei gegenüber den gewichtigen privaten Interessen ihrer Kinder, zu beiden sorgeberechtigten Elternteilen eine intakte und gelebte Beziehung unterhalten zu können, als untergeordnet (zum Ganzen E. 2.5). Gutheissung URB. Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision establishes the ground for revocation of the residence permit, which the court found applicable.
This provision regarding the right to respect for private and family life was weighed against the public interest, leading to the granting of the appeal.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00544
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00544 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.12.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung einer sich seit bald 16 Jahren in der Schweiz aufhaltenden Ausländerin mit drei Kindern im Alter zwischen 11 und 15 wegen Sozialhilfeabhängigkeit.] Die - mit Unterbrüchen - von Mai 2007 bis November 2018 auf Sozialhilfe angewiesene Beschwerdeführerin erfüllt den Widerrufsgrund von Art. 62 Abs. 1 lit. e AuG (E. 2.3).
Die Sozialhilfeabhängigkeit erscheint zudem (auch) als verschuldet und der Beschwerdeführerin eine Rückkehr ins Heimatland zumutbar; ihre Wegweisung würde jedoch zur Trennung von den Kindern führen, welche demnächst eingebürgert werden dürften. Das rein pekuniäre öffentliche Interesse an der Wegweisung der Beschwerdeführerin erscheint dabei gegenüber den gewichtigen privaten Interessen ihrer Kinder, zu beiden sorgeberechtigten Elternteilen eine intakte und gelebte Beziehung unterhalten zu können, als untergeordnet (zum Ganzen E. 2.5).
Gutheissung URB. Gutheissung. · --- · Stichworte: · ARBEITSLOSIGKEIT BETREUUNGSBEDÜRFTIGKEIT PRIVATE INTERESSEN PROGNOSE SOZIALHILFE SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT TEMPORÄRARBEIT TRENNUNG TRENNUNG VON DEN KINDERN VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERSCHULDEN WIDERRUF DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG Art. 96 Abs. 1 AIG Art. 96 Abs. 2 AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2