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VB.2019.00540 • VG ZH VB.2019.00540 KI-generiert

Appeal Against Custodial Measure Continuation and Denial of Free Legal Aid

Geschäftsnummer VB.2019.00540
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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An individual subject to a custodial measure appealed the continuation of this measure, seeking termination, with their legal guardian filing the appeal on their behalf; the court addressed the appeal concerning the denial of free legal aid for the recourse procedure, finding that the guardian was authorized to file the appeal in the scope of their duties. The court ultimately ruled that free legal aid was unnecessary for the recourse, as the procedure was governed by the principle of ex officio investigation (Untersuchungsmaxime), and therefore dismissed the appeal on the merits, though it still granted the application for free procedural assistance concerning the court costs.

Legislator-Regeste

Amtlich

bedingte Entlassung aus der stationären Massnahme (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) | Überprüfung der stationären Massnahme: Kein unentgeltlicher Rechtsbeistand im Rekursverfahren Die Beiständin ist im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben berechtigt, namens des Beschwerdeführers ein Rechtsmittel zu erheben (E. 2). Der Beschwerdeführer hatte mit Unterstützung seiner Beiständin frist- und formgerecht Rekurs erhoben und die Beendigung der stationären Massnahme verlangt. Ob die Verweigerung des unentgeltlichen Rechtsbeistands im Rekursverfahren einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge hätte und auf die Beschwerde überhaupt einzutreten ist, kann offenbleiben, weil die Beschwerde mangels Notwendigkeit eines unentgeltlichen Rechtsbeistands im von der Untersuchungsmaxime beherrschten Rekursverfahren in der Sache abzuweisen wäre (E. 3). Gewährung UP (E. 4.2). Abweisung soweit Eintreten.

Schlagwörter

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unentgeltliche Rechtspflege Verfahrenskosten Verfahrensgrundsatz Beschwerdelegitimation Freiheitsstrafe Normenkontrolle

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 93 Abs. I lit. a BGG

The appeal is dismissed on the merits, implying this provision underlies the final decision regarding the substance of the case.

Art. 62 Abs. I StGB

This article relates to the conditional release from a measure, which is the subject of the overall dispute resolved in the appeal.

§ 69 Abs. I ZPO

This provision governs the costs of the legal procedure, as indicated by the final order regarding costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00540

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00540 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.09.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · bedingte Entlassung aus der stationären Massnahme (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) · Überprüfung der stationären Massnahme: Kein unentgeltlicher Rechtsbeistand im Rekursverfahren Die Beiständin ist im Rahmen der ihr übertragenen Aufgaben berechtigt, namens des Beschwerdeführers ein Rechtsmittel zu erheben (E. 2).

Der Beschwerdeführer hatte mit Unterstützung seiner Beiständin frist- und formgerecht Rekurs erhoben und die Beendigung der stationären Massnahme verlangt. Ob die Verweigerung des unentgeltlichen Rechtsbeistands im Rekursverfahren einen nicht wiedergutzumachenden Nachteil zur Folge hätte und auf die Beschwerde überhaupt einzutreten ist, kann offenbleiben, weil die Beschwerde mangels Notwendigkeit eines unentgeltlichen Rechtsbeistands im von der Untersuchungsmaxime beherrschten Rekursverfahren in der Sache abzuweisen wäre (E. 3). Gewährung UP (E. 4.2).

Abweisung soweit Eintreten. · --- · Stichworte: · BEISTAND KESB NICHT WIEDERGUTZUMACHENDER NACHTEIL NOTWENDIGKEIT DER ANWALTLICHEN VERTRETUNG STATIONÄRE MASSNAHME STRAFRECHT, ALLGEMEINER TEIL UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) UNTERSUCHUNGSMAXIME VERTRETUNGSBEISTANDSCHAFT · Rechtsnormen: · Art. 93 Abs. I lit. a BGG Art. 62 Abs. I StGB § 16 Abs. II VRG Art. 394 ZGB Art. 416 Abs. I Ziff. 9 ZGB § 69 Abs. I ZPO · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4