Administrative Appeal Regarding Precautionary Prohibition on Hedge Removal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed an appeal against the dismissal of a request for a precautionary prohibition on the removal of a hedge, which a civil court had ordered to be eliminated due to non-compliance with setback regulations. The court reasoned that although the garden where the hedge is located is conceptually worthy of protection as a listed site, the specific hedge in question is not covered by the material protection afforded to the site. Furthermore, the court found that removing the hedge would not prevent the realization of the necessary garden concept at that location, and thus the prerequisites for the requested precautionary measure—a ban on removal—were not met, leading to the dismissal of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichEntfernung einer Hecke | Beseitigung einer Hecke in einem denkmalgeschützten Garten. Ein Zivilgericht ordnete die Beseitigung einer Hecke wegen Nichteinhalten der Abstandsvorschriften an. Strittig ist, ob diese Hecke geschützt ist und ihrer Beseitigung somit öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen (E. 2). Aus dem Unterschutzstellungsbeschluss sowie der Auskunft der Gartendenkmalpflege ergibt sich, dass die fragliche Gartenanlage konzeptionell schutzwürdig ist und in Teilen materiell geschützt ist. Vom materiellen Schutz ist aber die strittige Hecke nicht erfasst (E. 3.2). Allenfalls wäre von einer Beseitigung der Hecke abzusehen, wenn einzig eine Hecke an seinem aktuellen Standort die dort erforderliche Gartenkonzeption verwirklichen würde. Dies ist vorliegend indes nicht gegeben (E. 3.3). Die Voraussetzungen für die anbegehrte vorsorgliche Massnahme in Form des Beseitungsverbots sind nicht erfüllt (E. 3.4). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is implicitly the basis for the court's decision regarding the precautionary measure (provisional prohibition of removal) which was not granted.
This provision concerns the final decision on the appeal, which was dismissed.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00519
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00519 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 04.11.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Entfernung einer Hecke · Beseitigung einer Hecke in einem denkmalgeschützten Garten.
Ein Zivilgericht ordnete die Beseitigung einer Hecke wegen Nichteinhalten der Abstandsvorschriften an. Strittig ist, ob diese Hecke geschützt ist und ihrer Beseitigung somit öffentlich-rechtliche Hindernisse entgegenstehen (E. 2). Aus dem Unterschutzstellungsbeschluss sowie der Auskunft der Gartendenkmalpflege ergibt sich, dass die fragliche Gartenanlage konzeptionell schutzwürdig ist und in Teilen materiell geschützt ist. Vom materiellen Schutz ist aber die strittige Hecke nicht erfasst (E. 3.2). Allenfalls wäre von einer Beseitigung der Hecke abzusehen, wenn einzig eine Hecke an seinem aktuellen Standort die dort erforderliche Gartenkonzeption verwirklichen würde. Dies ist vorliegend indes nicht gegeben (E. 3.3).
Die Voraussetzungen für die anbegehrte vorsorgliche Massnahme in Form des Beseitungsverbots sind nicht erfüllt (E. 3.4). Abweisung. · --- · Stichworte: · DENKMALSCHUTZ GARTENANLAGE HECKE PFLANZEN SCHUTZOBJEKT VORSORGLICHE MASSNAHME VORSORGLICHE SCHUTZMASSNAHME ZWISCHENENTSCHEID · Rechtsnormen: · § 177 EG ZGB § 203 Abs. I PBG § 6 VRG § 19a Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3