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VB.2019.00498 • VG ZH VB.2019.00498 KI-generiert

Revision Denied Due to "Ineffective New Fact" in Social Assistance Case

Geschäftsnummer VB.2019.00498
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A request for revision was timely filed based on a new tax assessment that significantly impacted the applicant's eligibility for social assistance. The court found that this new evidence constituted an "unechte Novum" (ineffective new fact) as defined by law, and the applicant could not have achieved the revision's purpose through other means, satisfying the subsidiarity requirement. Consequently, the lower court should have considered the revision. Given the tax assessment, which showed substantial funds available, the applicant no longer met the criteria for social assistance, and their appeal to cease payments was therefore upheld.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe | Sozialhilfe: Revisionsgesuch vor Vorinstanz. Das Revisionsgesuch der Beschwerdeführerin erfolgte rechtzeitig (E. 5.1), und beim neu vorgebrachten Einschätzungsentscheid des kantonalen Steueramts handelt es sich um ein erhebliches, unechtes Novum im Sinn von § 86a lit. b VRG (E. 5.2 f.). Die Beschwerdeführerin hätte den Zweck des Revisionsgesuchs - entgegen der Ansicht der Vorinstanz - nicht auf andere Weise erreichen können, mithin ist die Subsidiarität des Revisionsgesuchs gegeben (E. 5.4). Die Vorinstanz hätte deshalb auf das Revisionsgesuch der Beschwerdeführerin eintreten müssen (E. 5.5). Unter Berücksichtigung des Einschätzungsentscheids des kantonalen Steueramts wäre die Einstellung der Sozialhilfe durch die Beschwerdeführerin nicht zu beanstanden und der entsprechende Rekurs des Beschwerdegegners abzuweisen gewesen, da der Beschwerdegegner angesichts der Auszahlung seines Freizügigkeitsguthabens von ca. Fr. 200'000.- die Voraussetzungen für den Bezug von wirtschaftlicher Hilfe nicht mehr erfüllte (E. 6). Gutheissung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Revision der Steuerveranlagung Sozialhilfe Nova Beurteilungskriterien Versäumnis des Steuerpflichtigen Beweislast der steuerpflichtigen Person

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 86a lit. b VRG

Used to establish that a new assessment decision constitutes a significant, non-genuine novelty for the purpose of a revision request.

Art. 29 Abs. II BV

Cited in relation to the right to be heard, implicitly considered in the decision to enter the revision request.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00498

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00498 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.02.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Sozialhilfe: Revisionsgesuch vor Vorinstanz. Das Revisionsgesuch der Beschwerdeführerin erfolgte rechtzeitig (E. 5.1), und beim neu vorgebrachten Einschätzungsentscheid des kantonalen Steueramts handelt es sich um ein erhebliches, unechtes Novum im Sinn von § 86a lit. b VRG (E. 5.2 f.).

Die Beschwerdeführerin hätte den Zweck des Revisionsgesuchs - entgegen der Ansicht der Vorinstanz - nicht auf andere Weise erreichen können, mithin ist die Subsidiarität des Revisionsgesuchs gegeben (E. 5.4). Die Vorinstanz hätte deshalb auf das Revisionsgesuch der Beschwerdeführerin eintreten müssen (E. 5.5). Unter Berücksichtigung des Einschätzungsentscheids des kantonalen Steueramts wäre die Einstellung der Sozialhilfe durch die Beschwerdeführerin nicht zu beanstanden und der entsprechende Rekurs des Beschwerdegegners abzuweisen gewesen, da der Beschwerdegegner angesichts der Auszahlung seines Freizügigkeitsguthabens von ca. Fr. 200'000.- die Voraussetzungen für den Bezug von wirtschaftlicher Hilfe nicht mehr erfüllte (E. 6).

Gutheissung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · BEDÜRFTIGKEIT EINSTELLUNG DER WIRTSCHAFTLICHEN HILFE ERHEBLICHE TATSACHE LEISTUNGSEINSTELLUNG NOVEN RECHTLICHES GEHÖR REVISION REVISIONSBEGEHREN REVISIONSGESUCH REVISIONSGRUND REVISIONSGRÜNDE SOZIALHILFE SUBSIDIARITÄT WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. II BV § 86a VRG § 86a lit. b VRG § 86b VRG § 86b Abs. I VRG § 86b Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3