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VB.2019.00445 • VG ZH VB.2019.00445 KI-generiert

Revocation of Settlement Permit and Denial of Family Reunification Due to Undisclosed Parallel Relationship

Geschäftsnummer VB.2019.00445
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A foreign national who obtained a residence permit based on marriage to a Swiss resident, and later a settlement permit, had the settlement permit revoked and family reunification denied after seeking to bring over his current foreign spouse and their children, whom he fathered before and during his Swiss marriage without disclosing the pre-existing relationship. The court reasoned that the revocation was justified not solely by the non-disclosure of pre- or extra-marital children, but by the resulting indication of a parallel relationship in the home country intended to circumvent immigration law through subsequent family reunification. However, since the definitive proof of a parallel relationship could not be established based on the file and given the court's limited review power, the case was remanded to the lower authority for further investigation and a new decision.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug | Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Verweigerung Familiennachzug wegen Scheinehe. [Dem kosovarischen Beschwerdeführer wird gestützt auf seine Ehe mit einer in der Schweiz niedergelassenen Frau eine Aufenthalts- und später auch eine Niederlassungsbewilligung erteilt. Vor und nach dieser Ehe zeugte er mit seiner jetzigen kosovarischen Frau je zwei Kinder. Die zwei vorehelichen Kinder legte der Beschwerdeführer im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nicht offen. Nachdem der Beschwerdeführer um den Nachzug seiner kosovarischen Ehefrau und der gemeinsamen Kinder ersucht hatte, wurde seine Niederlassungsbewilligung widerrufen.] Ausschlaggebend für den Widerruf ist nicht das (alleinige) Verschweigen von vor- oder ausserehelichen Kindern, sondern der dadurch indizierte Verdacht, dass im Heimatland eine parallel gelebte Beziehung bestand, die künftig unter Umgehung von Sinn und Zweck der ausländerrechtlichen Regeln zu einem Familiennachzug führen soll. Die Geburt von ausser- oder vorehelichen Kindern während des Bestehens der Ehe in der Schweiz bildet ein - nicht alleine - entscheidendes Indiz in diesem Zusammenhang. Neben der Zeugung von gemeinsamen Kindern sind je nachdem zusätzlich andere Hinweise dafür erforderlich, dass tatsächlich eine Zweitbeziehung bestand (E. 4.2). Ob der Beschwerdeführer mit seiner heutigen Frau während seiner Ehe in der Schweiz tatsächlich eine Parallelbeziehung führte, lässt sich anhand der Akten nicht abschliessend beurteilen (E.4.2.2). Zur Vermeidung eines Instanzenverlusts und aufgrund der beschränkten Kognition des Verwaltungsgerichts rechtfertigt es sich deshalb, die Sache zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen (E. 4.3). Rückweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Widerruf der Niederlassungsbewilligung Familiennachzugsbewilligung ausländischer Ehegatte Aufenthaltsbewilligung Fremdes Recht Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG

This provision, relating to the revocation of residence permits, is cited in the 'Rechtsnormen' section associated with the case, implying its relevance to the core decision, even though the ultimate order is a remand.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

This provision, relating to the refusal of family reunification, is cited in the 'Rechtsnormen' section associated with the case, implying its relevance to the core decision, even though the ultimate order is a remand.

Art. 90 Abs. 1 lit. a AIG

This provision, relating to the grounds for revocation, is cited in the 'Rechtsnormen' section associated with the case, implying its relevance to the core decision, even though the ultimate order is a remand.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00445

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00445 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.11.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Familiennachzug · Widerruf der Niederlassungsbewilligung und Verweigerung Familiennachzug wegen Scheinehe. [Dem kosovarischen Beschwerdeführer wird gestützt auf seine Ehe mit einer in der Schweiz niedergelassenen Frau eine Aufenthalts- und später auch eine Niederlassungsbewilligung erteilt. Vor und nach dieser Ehe zeugte er mit seiner jetzigen kosovarischen Frau je zwei Kinder. Die zwei vorehelichen Kinder legte der Beschwerdeführer im Rahmen des Bewilligungsverfahrens nicht offen. Nachdem der Beschwerdeführer um den Nachzug seiner kosovarischen Ehefrau und der gemeinsamen Kinder ersucht hatte, wurde seine Niederlassungsbewilligung widerrufen.]

Ausschlaggebend für den Widerruf ist nicht das (alleinige) Verschweigen von vor- oder ausserehelichen Kindern, sondern der dadurch indizierte Verdacht, dass im Heimatland eine parallel gelebte Beziehung bestand, die künftig unter Umgehung von Sinn und Zweck der ausländerrechtlichen Regeln zu einem Familiennachzug führen soll. Die Geburt von ausser- oder vorehelichen Kindern während des Bestehens der Ehe in der Schweiz bildet ein - nicht alleine - entscheidendes Indiz in diesem Zusammenhang. Neben der Zeugung von gemeinsamen Kindern sind je nachdem zusätzlich andere Hinweise dafür erforderlich, dass tatsächlich eine Zweitbeziehung bestand (E. 4.2).

Ob der Beschwerdeführer mit seiner heutigen Frau während seiner Ehe in der Schweiz tatsächlich eine Parallelbeziehung führte, lässt sich anhand der Akten nicht abschliessend beurteilen (E.4.2.2). Zur Vermeidung eines Instanzenverlusts und aufgrund der beschränkten Kognition des Verwaltungsgerichts rechtfertigt es sich deshalb, die Sache zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid an die Vorinstanz zurückzuweisen (E. 4.3).

Rückweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · GEHÖRSVERLETZUNG NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG RÜCKWEISUNG SCHEINEHE SCHEINEHEVERDACHT WIDERRUF · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 90 Abs. 1 lit. a AIG Art. 29 Abs. 2 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3