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VB.2019.00440 • VG ZH VB.2019.00440 KI-generiert

Kosovo National Residency Permit Appeal (Balancing Public and Private Interests)

Geschäftsnummer VB.2019.00440
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court reviewed an appeal by a national of Kosovo residing in Switzerland since 1992, whose residency permit was under review due to a 2017 conviction in Serbia for drug offenses (Marijuana production/trafficking leading to a three-and-a-half-year sentence) and a prior 2011 Swiss conviction for theft resulting in a two-year sentence. The court found that the appellant met the grounds for revocation of his residence permit, acknowledging a significant, though not overwhelming, public interest in his removal. However, the court determined that the appellant possessed a substantial private interest in remaining due to his long residence and the presence of his Swiss spouse and two children, concluding that this private interest outweighed the public interest in ending his stay, thus granting the appeal and upholding his residency.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kosovos, lebte seit dem Jahr 1992 in der Schweiz, als er im Januar 2017 in Serbien wegen unberechtigter Herstellung und Inverkehrsetzens von Marihuana mit dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe bestraft wurde; im Jahr 2011 war er zudem bereits in der Schweiz wegen Diebstahls mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren belegt worden.] Der Beschwerdeführer erfüllt einen Widerrufsgrund (E. 3.1). Angesichts der von ihm verübten Taten liegt ein erhebliches, aber kein grosses Interesse an einer Fernhaltung des Beschwerdeführers vor (E. 3.3). Dieser hat sodann allein schon wegen seines langjährigen hiesigen Aufenthalts und des Umstands, dass seine Ehefrau und seine beiden Kinder hier leben, ein grosses privates Interesse, in der Schweiz bleiben zu können; sein privates Interesse an einem Verbleib überwiegt daher das öffentliche Interesse an einer Aufenthaltsbeendigung (E. 3.4). Gegenstandslosigkeit UP und URB. Gutheissung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Abschiebung Gründe des öffentlichen Interesses Bewilligungsentzug Bürgerrecht albanisches Asylgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 51 Abs. 1 lit. b AIG

This provision is the main ground cited concerning the revocation of the residence permit due to the criminal conviction.

Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG

This provision is cited in connection with the ground for revocation considered by the court.

Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG

This provision is cited in connection with the ground for revocation considered by the court.

Art. 42 Abs. 1 AIG

This provision is cited in relation to the assessment of the general conditions for granting a residence permit.

Art. 8 EMRK

This provision is cited in the context of assessing the private interest regarding family life.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00440

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00440 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.11.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Der Beschwerdeführer, ein Staatsangehöriger Kosovos, lebte seit dem Jahr 1992 in der Schweiz, als er im Januar 2017 in Serbien wegen unberechtigter Herstellung und Inverkehrsetzens von Marihuana mit dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe bestraft wurde; im Jahr 2011 war er zudem bereits in der Schweiz wegen Diebstahls mit einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren belegt worden.] Der Beschwerdeführer erfüllt einen Widerrufsgrund (E. 3.1).

Angesichts der von ihm verübten Taten liegt ein erhebliches, aber kein grosses Interesse an einer Fernhaltung des Beschwerdeführers vor (E. 3.3). Dieser hat sodann allein schon wegen seines langjährigen hiesigen Aufenthalts und des Umstands, dass seine Ehefrau und seine beiden Kinder hier leben, ein grosses privates Interesse, in der Schweiz bleiben zu können; sein privates Interesse an einem Verbleib überwiegt daher das öffentliche Interesse an einer Aufenthaltsbeendigung (E. 3.4). Gegenstandslosigkeit UP und URB. Gutheissung. · --- · Stichworte:

· AUFENTHALTSBEWILLIGUNG AUSLÄNDISCHES URTEIL ERLÖSCHEN DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG FAMILIENLEBEN FREIHEITSSTRAFE INTERESSENABWÄGUNG SCHWEIZER EHEFRAU WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. 1 AIG Art. 51 Abs. 1 lit. b AIG Art. 62 Abs. 1 lit. a AIG Art. 63 Abs. 1 lit. a AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2