Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2019.00424 • VG ZH VB.2019.00424 KI-generiert

Firefighter Exclusion Upheld Due to Misconduct

Geschäftsnummer VB.2019.00424
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld the immediate exclusion of an individual from the voluntary municipal fire department due to serious misconduct, emphasizing that such measures require a cautious application of the proportionality principle given the voluntary nature of the service, which heavily relies on mutual trust and camaraderie. The court reasoned that the relationship between the appellant and their commanding officers was significantly damaged due to the appellant's choice of language towards superiors, which was incompatible with the duties of the fire service, leading the authority to reasonably conclude that future recognition and respect for leadership authority would be impossible.

Legislator-Regeste

Amtlich

Ausschluss aus der Milizfeuerwehr | [Ausschluss aus der Milizfeuerwehr wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens] Bei schwerwiegendem Fehlverhalten können Angehörige der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich sofort vom Feuerwehrdienst ausgeschlossen werden (E. 2.2). Als Notventil ist der sofortige Ausschluss vom Feuerwehrdienst stets zurückhaltend unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit zu handhaben, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Angehörigen der Milizfeuerwehr ein freiwilliges "Ehren- bzw. Nebenamt" ausüben - ein Amt noch dazu, dessen erfolgreiche Ausübung ganz wesentlich vom gegenseitigen Vertrauen und der Kameradschaft innerhalb der Einheiten abhängt (E. 2.3). Hier war das Vertrauensverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und dem Kader ihrer Kompanie zuletzt erheblich gestört und eine weitere reibungslose Zusammenarbeit in der bisherigen Form und personellen Zusammensetzung für beide Seiten un- bzw. kaum denkbar. So musste die Beschwerdegegnerin bei Erlass der Ausgangsverfügung aufgrund des Verhaltens der Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass diese die Autorität der ihr vorgesetzten Führungskräfte künftig nicht (mehr) anerkennen und respektieren werde, zumal sie sich ihnen gegenüber einer Wortwahl bedient hatte, die sich mit der Aufgabenstellung einer freiwilligen Feuerwehr nicht verträgt (zum Ganzen E. 3). Abweisung UP. Abweisung.

Schlagwörter

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schwere Verfehlungen Brandschaden Verwaltungsbehörde Verweisungsbruch Feuerwehrpflichtersatz Ausschluss eines Zeugen

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 5 Abs. 2 BV

This constitutional provision is listed under 'Rechtsnormen' and is the only specific legal norm cited in relation to the court's decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00424

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00424 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.10.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · Ausschluss aus der Milizfeuerwehr · [Ausschluss aus der Milizfeuerwehr wegen schwerwiegenden Fehlverhaltens] Bei schwerwiegendem Fehlverhalten können Angehörige der Milizfeuerwehr der Stadt Zürich sofort vom Feuerwehrdienst ausgeschlossen werden (E. 2.2). Als Notventil ist der sofortige Ausschluss vom Feuerwehrdienst stets zurückhaltend unter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismässigkeit zu handhaben, wobei zu berücksichtigen ist, dass die Angehörigen der Milizfeuerwehr ein freiwilliges "Ehren- bzw. Nebenamt" ausüben - ein Amt noch dazu, dessen erfolgreiche Ausübung ganz wesentlich vom gegenseitigen Vertrauen und der Kameradschaft innerhalb der Einheiten abhängt (E. 2.3).

Hier war das Vertrauensverhältnis zwischen der Beschwerdeführerin und dem Kader ihrer Kompanie zuletzt erheblich gestört und eine weitere reibungslose Zusammenarbeit in der bisherigen Form und personellen Zusammensetzung für beide Seiten un- bzw. kaum denkbar. So musste die Beschwerdegegnerin bei Erlass der Ausgangsverfügung aufgrund des Verhaltens der Beschwerdeführerin davon ausgehen, dass diese die Autorität der ihr vorgesetzten Führungskräfte künftig nicht (mehr) anerkennen und respektieren werde, zumal sie sich ihnen gegenüber einer Wortwahl bedient hatte, die sich mit der Aufgabenstellung einer freiwilligen Feuerwehr nicht verträgt (zum Ganzen E. 3).

Abweisung UP. Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS DIENSTREGLEMENT DIENSTWEG FEUERWEHRWESEN KAMERADSCHAFT MILIZFEUERWEHR SOFORTMASSNAHME VERBALINJURIE VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT VERTRAUENSVERHÄLTNIS · Rechtsnormen: · Art. 5 Abs. 2 BV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3