Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2019.00414 • VG ZH VB.2019.00414 KI-generiert

Employment Reference: Significant Gaps and Misleading Impressions

Geschäftsnummer VB.2019.00414
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court addressed the issue of whether significant employment gaps should be included in a qualified employment reference. The court held that longer periods of absence must be mentioned in an employment reference if they are substantial in relation to the total duration of employment and omitting them would create a misleading impression of the employee's acquired professional experience. If absences are mentioned, their reasons must also be stated. In this case, the employee's 11-month absence during a 24-month employment period was deemed significant enough to warrant mention. However, since the absence was solely due to pregnancy and maternity, the court found it inappropriate to additionally cite illness as a reason.

Legislator-Regeste

Amtlich

Arbeitszeugnis | Längere Zeitunterbrüche sind in einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu erwähnen, wenn sie im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer erheblich ins Gewicht fallen und daher ohne Erwähnung bezüglich der erworbenen Berufserfahrung ein falscher Eindruck entstünde. Müssen Arbeitsunterbrüche erwähnt werden, sind auch die Gründe für die Abwesenheit aufzuführen (E. 2.3). Die Beschwerdeführerin war während 11 Monaten ihrer insgesamt 24 Monate dauernden Anstellung abwesend, weshalb die Abwesenheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf. Da die Abwesenheit allein in der Schwangerschaft und der Mutterschaft der Beschwerdeführerin gründet, erscheint die zusätzliche Nennung von Krankheit als Abwesenheitsgrund nicht angebracht (E. 3.3). Teilweise Gutheissung.

Schlagwörter

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Arbeitszeugnis Verpflichtungsgrund Verletzung arbeitsvertraglicher Pflichten Vorlage zur Vorabentscheidung Zwischenbeschäftigung Vorlagebefugnis und Vorlagepflicht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 330a OR

Cited as the legal basis for the employer's obligation to issue a work certificate.

Art./§ 53 Abs. II GG

Cited as a procedural basis for the court's decision regarding the issuance of a work certificate.

§ 46 Abs. II PG

Cited as the legal basis for the court's decision regarding the issuance of a work certificate, specifically concerning the content and potential omissions.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00414

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00414 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.11.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Personalrecht · Betreff: · Arbeitszeugnis · Längere Zeitunterbrüche sind in einem qualifizierten Arbeitszeugnis zu erwähnen, wenn sie im Verhältnis zur gesamten Vertragsdauer erheblich ins Gewicht fallen und daher ohne Erwähnung bezüglich der erworbenen Berufserfahrung ein falscher Eindruck entstünde. Müssen Arbeitsunterbrüche erwähnt werden, sind auch die Gründe für die Abwesenheit aufzuführen (E. 2.3).

Die Beschwerdeführerin war während 11 Monaten ihrer insgesamt 24 Monate dauernden Anstellung abwesend, weshalb die Abwesenheit im Arbeitszeugnis erwähnt werden darf. Da die Abwesenheit allein in der Schwangerschaft und der Mutterschaft der Beschwerdeführerin gründet, erscheint die zusätzliche Nennung von Krankheit als Abwesenheitsgrund nicht angebracht (E. 3.3). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · ARBEITSZEUGNIS KRANKHEIT LÄNGERE ARBEITSUNTERBRÜCHE SCHWANGERSCHAFT · Rechtsnormen: · Art./§ 53 Abs. II GG Art. 330a OR § 46 Abs. II PG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4