Residence Permit Reconsideration Denied: Mother's Actions Deemed Abusive Prolongation of Child Protection Measures
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court denied a request for reconsideration of a decision not to extend a residence permit. The applicant sought reconsideration based on the right to determine her child's place of residence being withdrawn in 2016, preventing her from leaving Switzerland with her son. The court found this situation distinguishable from a prior federal court case, as the child's departure was not prevented by a foreign national law order against him, and the mother's actions suggested an abusive attempt to extend her stay by prolonging child protection measures while neglecting concrete steps for their future.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung/Wiedererwägung | [Die rechtskräftig weggewiesene Beschwerdeführerin ersucht um Wiedererwägung des migrationsrechtlichen Entscheids betreffend die Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, weil sie wegen des 2016 erfolgten Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ihren Sohn, den Beschwerdeführer, nicht gemeinsam mit diesem ausreisen dürfe.] Der Beschwerdeführer ist ebenfalls rechtskräftig weggewiesen und hat die Schweiz gemeinsam mit der Mutter zu verlassen. Die zuständige KESB kann die Ausreise des Knaben somit nicht verhindern, sondern hat einzig auf Basis des Wegweisungsentscheids zu prüfen, wie das Kindswohl bis zur Ausreise und in deren Rahmen am besten gewahrt werden kann. Die Umstände lassen sich insofern nicht mit denjenigen vergleichen, welche dem von der Beschwerdeführerin zu ihren Gunsten angerufenen Bundesgerichtsentscheid vom 12. Februar 2020 (2C_800/2018) zugrunde lagen, fehlte es dort doch an einer gegen das Kind gerichteten ausländerrechtlichen Verfügung, sodass die Wegweisung der Mutter zur Trennung vom fremdplatzierten aufenthaltsberechtigten Kind geführt hätte. Das Verhalten der Beschwerdeführerin legt zudem nahe, dass sie in rechtsmissbräuchlicher Weise zwecks Verlängerung ihres Anwesenheitsrechts auf die Aufrechterhaltung der Kindesschutzmassnahme hinwirkt, zumal sie es bislang über Monate hinweg unterlassen hat, konkrete Schritte zur Regelung ihrer Zukunft zu treffen und die Ausreise des Beschwerdeführers in die Wege zu leiten (zum Ganzen E. 4.3 f.). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the legal basis for the refusal to extend the residence permit.
Cited as a legal basis for the refusal to extend the residence permit.
Cited as the legal basis for the dismissal of the reconsideration request.
Cited in the context of the assessment of the applicant's family situation and the best interests of the child.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00405
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00405 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.06.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde ist am Bundesgericht noch hängig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung/Wiedererwägung · [Die rechtskräftig weggewiesene Beschwerdeführerin ersucht um Wiedererwägung des migrationsrechtlichen Entscheids betreffend die Nichtverlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung, weil sie wegen des 2016 erfolgten Entzugs des Aufenthaltsbestimmungsrechts über ihren Sohn, den Beschwerdeführer, nicht gemeinsam mit diesem ausreisen dürfe.] Der Beschwerdeführer ist ebenfalls rechtskräftig weggewiesen und hat die Schweiz gemeinsam mit der Mutter zu verlassen.
Die zuständige KESB kann die Ausreise des Knaben somit nicht verhindern, sondern hat einzig auf Basis des Wegweisungsentscheids zu prüfen, wie das Kindswohl bis zur Ausreise und in deren Rahmen am besten gewahrt werden kann. Die Umstände lassen sich insofern nicht mit denjenigen vergleichen, welche dem von der Beschwerdeführerin zu ihren Gunsten angerufenen Bundesgerichtsentscheid vom 12. Februar 2020 (2C_800/2018) zugrunde lagen, fehlte es dort doch an einer gegen das Kind gerichteten ausländerrechtlichen Verfügung, sodass die Wegweisung der Mutter zur Trennung vom fremdplatzierten aufenthaltsberechtigten Kind geführt hätte.
Das Verhalten der Beschwerdeführerin legt zudem nahe, dass sie in rechtsmissbräuchlicher Weise zwecks Verlängerung ihres Anwesenheitsrechts auf die Aufrechterhaltung der Kindesschutzmassnahme hinwirkt, zumal sie es bislang über Monate hinweg unterlassen hat, konkrete Schritte zur Regelung ihrer Zukunft zu treffen und die Ausreise des Beschwerdeführers in die Wege zu leiten (zum Ganzen E. 4.3 f.). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBESTIMMUNGSRECHT FREMDPLATZIERTES KIND KINDESSCHUTZMASSNAHME KINDSENTFÜHRUNG NEUE TATSACHE NICHTVERLÄNGERUNG RECHTSKRÄFTIGE WEGWEISUNG RECHTSMISSBRAUCH WIEDERERWÄGUNG WIEDERERWÄGUNGSGESUCH · Rechtsnormen:
· Art. 62 Abs. 1 lit. b AIG Art. 62 Abs. 1 lit. e AIG Art. 96 AIG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3