Unsuccessful Bidder Standing in Procurement Appeals
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court determined it lacked jurisdiction over a claim for damages related to a procurement process, but addressed the standing of an unsuccessful bidder to appeal the award decision. The court established that an unsuccessful bidder is only legitimately entitled to challenge an award if they have a realistic chance of receiving the contract upon success or if the successful award leads to a retendering where they can submit a new offer; otherwise, they lack the requisite protected interest. Since the appellant failed to meet mandatory suitability criteria, specifically regarding the completeness of the bid and proof of recent experience, the court found that even if its specific complaints succeeded, the appellant had no realistic chance of winning the contract, leading to a non-admission of the appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Eignungskriterien; Legitimation. Keine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Schadenersatzbegehren (E. 2.1.2 f.). Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung (E. 2.2.1). Damit der Beschwerdeführer jedoch eine reelle Chance hätte, den Zuschlag zu erhalten, müssten sämtliche Eignungskriterien erfüllt sein (E. 2.2.2). Der Beschwerdeführer erfüllt die Eignungkriterien des vollständigen Angebots sowie des Nachweises der Erfahrung der Fachfirma der letzten drei Jahre nicht (E. 3.2). Selbst wenn der Beschwerdeführer mit seinen Rügen durchdringen würde, hätte er keine reelle Chance, den Zuschlag zu erhalten, da er weitere von ihm nicht gerügte Eignungskriterien offensichtlich nicht erfüllt (E. 3.3). Nichteintreten.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the substantive requirement of eligibility that the appellant failed to meet, justifying the decision not to enter into the merits.
This provision relates to the substantive requirement of eligibility that the appellant failed to meet, justifying the decision not to enter into the merits.
This provision relates to the substantive requirement of eligibility that the appellant failed to meet, justifying the decision not to enter into the merits.
This provision is cited concerning the procedural legitimacy (standing) required for filing the appeal, which was ultimately deemed lacking.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00372
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
[Druckansicht](/cgi-bin/nph-omniscgi.exe?OmnisPlatform=WINDOWS&WebServerUrl=&WebServerScript=/cgi-bin/nph-omniscgi.exe&OmnisLibrary=JURISWEB&OmnisClass=rtFindinfoWebHtmlService&OmnisServer=JURISWEB,127.0.0.1:7000&Parametername=WWW&Schema=ZH_VG_WEB&Source=&Aufruf=getDocument&cSprache=GER&nF30_KEY=219489&W10_KEY=13317058&nTrefferzeile=1&Template=standard/results/printviewdocument.fiw)
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00372 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 29.08.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Eignungskriterien; Legitimation. Keine Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Schadenersatzbegehren (E. 2.1.2 f.). Nicht berücksichtigte Anbietende sind zur Beschwerde gegen einen Vergabeentscheid legitimiert, wenn sie bei deren Gutheissung eine realistische Chance haben, mit dem eigenen Angebot zum Zug zu kommen, oder wenn die Gutheissung der Beschwerde zu einer Wiederholung des Submissionsverfahrens führt, in welchem sie ein neues Angebot einreichen können; andernfalls fehlt ihnen das schutzwürdige Interesse an der Beschwerdeführung (E. 2.2.1).
Damit der Beschwerdeführer jedoch eine reelle Chance hätte, den Zuschlag zu erhalten, müssten sämtliche Eignungskriterien erfüllt sein (E. 2.2.2). Der Beschwerdeführer erfüllt die Eignungkriterien des vollständigen Angebots sowie des Nachweises der Erfahrung der Fachfirma der letzten drei Jahre nicht (E. 3.2). Selbst wenn der Beschwerdeführer mit seinen Rügen durchdringen würde, hätte er keine reelle Chance, den Zuschlag zu erhalten, da er weitere von ihm nicht gerügte Eignungskriterien offensichtlich nicht erfüllt (E. 3.3). Nichteintreten.
· --- · Stichworte: · CHANCE AUF DEN ZUSCHLAG EIGNUNGSKRITERIEN LEGITIMATION SCHADENERSATZ SUBMISSIONSRECHT VOLLSTÄNDIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 15 Abs. Ibis lit. d IVöB § 3 IVöB-BeitrittsG § 4a Abs. I IVöB-BeitrittsG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3