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VB.2019.00358 • VG ZH VB.2019.00358 KI-generiert

Cemetery Maintenance Contract Award Upheld in Tendering Dispute

Geschäftsnummer VB.2019.00358
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court upheld the rejection of a complaint concerning the award of a contract for cemetery maintenance work, finding no violation of tendering law. The court reasoned that offering a discount in the cover letter accompanying the bid was permissible, the challenge to vague tender documents was untimely and unfounded, and the pricing differences did not indicate a lack of comparability among bids, as one outlier bid did not suffice to prove the issue. Furthermore, the court deemed the requirement for relevant prior experience as an eligibility criterion acceptable because it did not unduly restrict effective competition, and the evaluation of specific references as the award criterion was also lawful, with further examination of a contested reference deemed unnecessary as it would not alter the outcome.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Vergabe von Friedhofsarbeiten: Auschreibungsunterlagen, Eignungs- und Zuschlagskriterium. Die Gewährung eines Rabatts im Angebotsbegleitschreiben ist nicht vergaberechtswidrig (E. 3.1). Die Rüge, dass ein Teil der Ausschreibungsunterlagen nicht genau (genug) umschrieben ist, ist verspätet (E. 4.3) und im Übrigen unbegründet. Ein preislicher Ausreiser (neben vier Preisofferten in einer ähnlichen Grössenordnung) belegt die behauptete fehlende Vergleichbarkeit der fraglichen Positionen nicht (E. 4.4). Das Eignungskriterium, wonach der Anbieter über Erfahrungen mit einem Auftrag im vergleichbaren Umfang verfügen muss, schränkt den wirksamen Wettbewerb nicht über Gebühr ein und ist zulässig (E. 5.3). Das Zuschlagskriterium, wonach die drei angegebenen Referenzen beurteilt werden, ist nicht vergaberechtswidrig (E. 6.2). Auf die nähere Prüfung einer gerügten Referenzauskunft kann verzichtet werden, da auch bei Begründetheit das Submissionsergebnis gleich bleibt (E. 6.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Wartungsvertrag Offertbewertung Auswahlverfahren Vergabe von Bauaufträgen Verwaltungsbeschwerde Angebot der Arbeitsleistung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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§ 33 SubmV
This provision is cited in the context of the rejected ground regarding the assessment of the best bid, specifically concerning the criteria for awarding the contract.
§ 22 SubmV
This provision is cited in the context of the rejected ground regarding the evaluation of the bidder's qualifications (Eignungskriterium).
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

KI-generiert
§ 33 SubmV

This provision is cited in the context of the rejected ground regarding the assessment of the best bid, specifically concerning the criteria for awarding the contract.

§ 22 SubmV

This provision is cited in the context of the rejected ground regarding the evaluation of the bidder's qualifications (Eignungskriterium).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00358

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00358 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.11.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Vergabe von Friedhofsarbeiten: Auschreibungsunterlagen, Eignungs- und Zuschlagskriterium. Die Gewährung eines Rabatts im Angebotsbegleitschreiben ist nicht vergaberechtswidrig (E. 3.1). Die Rüge, dass ein Teil der Ausschreibungsunterlagen nicht genau (genug) umschrieben ist, ist verspätet (E. 4.3) und im Übrigen unbegründet. Ein preislicher Ausreiser (neben vier Preisofferten in einer ähnlichen Grössenordnung) belegt die behauptete fehlende Vergleichbarkeit der fraglichen Positionen nicht (E. 4.4). Das Eignungskriterium, wonach der Anbieter über Erfahrungen mit einem Auftrag im vergleichbaren Umfang verfügen muss, schränkt den wirksamen Wettbewerb nicht über Gebühr ein und ist zulässig (E. 5.3).

Das Zuschlagskriterium, wonach die drei angegebenen Referenzen beurteilt werden, ist nicht vergaberechtswidrig (E. 6.2). Auf die nähere Prüfung einer gerügten Referenzauskunft kann verzichtet werden, da auch bei Begründetheit das Submissionsergebnis gleich bleibt (E. 6.3). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN EIGNUNGSKRITERIEN PREISDIFFERENZ RABATT SUBMISSION VERGLEICHBARKEIT DER ANGEBOTE WIRKSAMER WETTBEWERB ZUSCHLAGSKRITERIEN · Rechtsnormen: · § 22 SubmV § 33 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3