Residency Permit Denial Upheld Due to Evidence of Marriage of Convenience
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the decision not to extend a residency permit because strong evidence indicated a marriage of convenience, citing the applicant's prior unsuccessful attempt to obtain a permit in 2008, the lack of alternative means to secure residency at the time of marriage, the short courtship before marriage, the separation shortly after the five-year period required for settlement status, and inconsistencies in the couple's statements regarding their relationship history and a lack of mutual knowledge or interests. Since the applicant failed to provide sufficient counter-evidence to disprove the indications of a sham marriage, the appeal was dismissed except for minor administrative points concerning fee assessments.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe.] Angesichts des bereits 2008 erfolgten erfolglosen Versuches der Beschwerdeführerin, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen, und der im Heiratszeitpunkt fehlenden Möglichkeit, ohne Heirat anderweitig eine solche zu erhalten, der Aussage der Beschwerdeführerin, für die Betreuung der Kinder ihres Neffen hierhergekommen zu sein, der kurzen Dauer des Kennenlernens bis zur Heirat, der kurz nach Ablauf der – für die Erlangung der Niederlassungsbewilligung erforderlichen - Fünfjahresfrist erfolgten Trennung, der widersprüchlichen Angaben der Eheleute bezüglich Ablauf des Kennenlernens und der Hochzeit sowie der fehlenden gegenseitigen Interessen und Kenntnisse durfte die Vorinstanz zum Schluss kommen, dass gewichtige Indizien vorliegen, welche für eine Scheinehe sprechen. Der Beschwerdeführerin gelingt der Gegenbeweis nicht (E. 3). Gutheissung bezüglich UP/URB, Kürzung der Honorarnote (E. 7). Im Mehrumfang Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
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KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision relates to the refusal of the residence permit based on suspicion of sham marriage, which is the main ground for the rejection of the appeal in part.
This provision is cited regarding the legal basis for the residence permit issue at the core of the dispute.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00357
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00357 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.11.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 14.04.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung wegen Scheinehe.] Angesichts des bereits 2008 erfolgten erfolglosen Versuches der Beschwerdeführerin, eine Aufenthaltsbewilligung zu erlangen, und der im Heiratszeitpunkt fehlenden Möglichkeit, ohne Heirat anderweitig eine solche zu erhalten, der Aussage der Beschwerdeführerin, für die Betreuung der Kinder ihres Neffen hierhergekommen zu sein, der kurzen Dauer des Kennenlernens bis zur Heirat, der kurz nach Ablauf der – für die Erlangung der Niederlassungsbewilligung erforderlichen - Fünfjahresfrist erfolgten Trennung, der widersprüchlichen Angaben der Eheleute bezüglich Ablauf des Kennenlernens und der Hochzeit sowie der fehlenden gegenseitigen Interessen und Kenntnisse durfte die Vorinstanz zum Schluss kommen, dass gewichtige Indizien vorliegen, welche für eine Scheinehe sprechen.
Der Beschwerdeführerin gelingt der Gegenbeweis nicht (E. 3). Gutheissung bezüglich UP/URB, Kürzung der Honorarnote (E. 7). Im Mehrumfang Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · DRITTSTAATSBÜRGER INDIZIENBEWEIS SCHEINEHE · Rechtsnormen: · Art. 50 Abs. I AIG Art. 51 Abs. II lit. a AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3