Ghanaian National's Visa Application Granted Due to Family Ties
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA court decision concerning a visa application for a national of Ghana was reviewed. The applicant, who was born in Switzerland, had previously left the country and re-entered illegally in 2014. Her mother and younger sister already possessed residency permits. The authorities had left the applicant's visa request unresolved for years, implicitly tolerating her presence, and she had lived with her mother, attending school, and had never been beyond the reach of authorities. The court ruled that a significant family reason existed for granting the visa, as the child's well-being could only be ensured by allowing her to remain in Switzerland, regardless of any changes in her home country's care situation.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthalts-/Niederlassungsbewilligung | [Nachträglicher Familiennachzug. Erteilung der Niederlassungsbewilligung an die Beschwerdeführerin 1, eine 2003 in der Schweiz geborene, 2004 oder 2005 ins Herkunftsland ausgereiste und im Januar 2014 illegal wieder in die Schweiz eingereiste Staatsangehörige Ghanas, deren Mutter (Beschwerdeführerin 2) und jüngere Schwester über die Niederlassungsbewilligung verfügen.] Der Beschwerdegegner liess während Jahren das kurz nach der illegalen Einreise der Beschwerdeführerin 1 gestellte Gesuch um Erteilung der Niederlassungsbewilligung an diese unbehandelt und duldete implizit den Aufenthalt der Beschwerdeführerin 1 in der Schweiz. Diese wurde nie dem Zugriff der Behörden entzogen, sondern lebte stets bei ihrer Mutter und geht nunmehr seit sechs Jahren hier zur Schule. Daher liegt - unabhängig von der Frage einer Veränderung der Betreuungssituation im Herkunftsland - ein wichtiger familiärer Grund im Sinn von Art. 47 Abs. 4 AIG vor, weil das Kindeswohl zum massgeblichen heutigen Zeitpunkt nur noch durch den Nachzug gewahrt werden kann (E. 5.3). Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertCited as the basis for granting the residence permit due to important family reasons and child welfare.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00349
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00349 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 13.02.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthalts-/Niederlassungsbewilligung · [Nachträglicher Familiennachzug. Erteilung der Niederlassungsbewilligung an die Beschwerdeführerin 1, eine 2003 in der Schweiz geborene, 2004 oder 2005 ins Herkunftsland ausgereiste und im Januar 2014 illegal wieder in die Schweiz eingereiste Staatsangehörige Ghanas, deren Mutter (Beschwerdeführerin 2) und jüngere Schwester über die Niederlassungsbewilligung verfügen.] Der Beschwerdegegner liess während Jahren das kurz nach der illegalen Einreise der Beschwerdeführerin 1 gestellte Gesuch um Erteilung der Niederlassungsbewilligung an diese unbehandelt und duldete implizit den Aufenthalt der Beschwerdeführerin 1 in der Schweiz.
Diese wurde nie dem Zugriff der Behörden entzogen, sondern lebte stets bei ihrer Mutter und geht nunmehr seit sechs Jahren hier zur Schule. Daher liegt - unabhängig von der Frage einer Veränderung der Betreuungssituation im Herkunftsland - ein wichtiger familiärer Grund im Sinn von Art. 47 Abs. 4 AIG vor, weil das Kindeswohl zum massgeblichen heutigen Zeitpunkt nur noch durch den Nachzug gewahrt werden kann (E. 5.3). Gutheissung. · --- · Stichworte: · - keine - · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4