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VB.2019.00337 • VG ZH VB.2019.00337 KI-generiert

Residence Permit Revocation Based on Alleged Sham Marriage

Geschäftsnummer VB.2019.00337
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A court decision addressed the revocation of a permanent residence permit based on allegations of a sham marriage, where the underlying issue was whether the foreign national provided false information or concealed material facts during the permit process. The court reasoned that while doubts existed regarding whether a genuine marital community existed between the applicant and their first spouse, these doubts were insufficient to definitively conclude a sham marriage had occurred, particularly because the administrative authority failed to gather relevant evidence during the subsistence of the marriage, ultimately leading to the upholding of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Widerruf der Niederlassungsbewilligung, Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe] Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn die ausländische Person im Bewilligungsverfahren falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat (E. 2). Die Verwaltungsbehörde trägt die Beweislast für das Vorliegen einer Scheinehe (E. 3.3). Vorliegend bestehen durchaus Zweifel, ob zwischen dem Beschwerdeführer und seiner ersten Ehefrau eine tatsächlich gelebte Ehegemeinschaft bestand. Diese sind aber nicht ausreichend, um auf eine Scheinehe schliessen zu können. Der Beschwerdegegner hat es versäumt, während des Bestands der Ehe entsprechende Hinweise zu beschaffen (E. 4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung ausländischer Ehegatte tatsächliche Lebensgemeinschaft Aufenthaltsbewilligung Auflösung des Güterstandes ausländischer Entscheid

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. I lit. a AIG

This provision concerning the revocation of a residence permit for false statements or concealment of essential facts was the basis for the administrative action being reviewed, and its application was central to the decision.

Art. 63 Abs. I lit. a AIG

This provision concerns the revocation of a residence permit due to a void marriage, which was the core issue in the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00337

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00337 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.05.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Widerruf der Niederlassungsbewilligung, Erteilung von Aufenthaltsbewilligungen · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Scheinehe] Die Niederlassungsbewilligung kann widerrufen werden, wenn die ausländische Person im Bewilligungsverfahren falsche Angaben gemacht oder wesentliche Tatsachen verschwiegen hat (E. 2).

Die Verwaltungsbehörde trägt die Beweislast für das Vorliegen einer Scheinehe (E. 3.3). Vorliegend bestehen durchaus Zweifel, ob zwischen dem Beschwerdeführer und seiner ersten Ehefrau eine tatsächlich gelebte Ehegemeinschaft bestand. Diese sind aber nicht ausreichend, um auf eine Scheinehe schliessen zu können. Der Beschwerdegegner hat es versäumt, während des Bestands der Ehe entsprechende Hinweise zu beschaffen (E. 4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · BEWEISLAST INDIZIEN NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG SCHEINEHE · Rechtsnormen: · Art. 27 Abs. III AIG Art. 42 Abs. I AIG Art. 42 Abs. III AIG Art. 62 Abs. I lit. a AIG Art. 63 Abs. I lit. a AIG Art. 23 Abs. III VZAE · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3