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VB.2019.00321 • VG ZH VB.2019.00321 KI-generiert

Provisional License Withdrawal Upheld Due to Health Concerns

Geschäftsnummer VB.2019.00321
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court upheld the provisional withdrawal of a driving license based on serious doubts regarding the individual's fitness to drive, stemming from various medical reports indicating excessive alcohol consumption and a history of dizziness. The court reasoned that administrative authorities are not required to literally quote every supporting document in their decision rationale, and the documented health concerns, particularly concerning alcohol and vertigo, justified ordering an assessment of driving fitness, thereby satisfying the prerequisites for a precautionary license withdrawal.

Legislator-Regeste

Amtlich

vorsorglicher Entzug des Führerausweises | Abklärung der Fahreignung wegen verkehrsrelevanter Alkohol- und Schwindelproblematik. Auch in der Verfügungsbegründung nicht erwähnte Aktenstücke sind zur Entscheidfindung heranzuziehen. Es kann sodann von einer verfügenden Verwaltungsbehörde nicht verlangt werden, sämtliche Entscheidgrundlagen wortgetreu in die Begründung aufzunehmen (E. 3.3). Aufgrund verschiedener ärztlicher Berichte bestehen Hinweise auf einen übermässigen Alkoholkonsum und auf eine Schwindelproblematik. Somit bestehen Zweifel an der Fahreignung der Beschwerdeführerin, weshalb die Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung nicht zu beanstanden ist (E. 4). Der beschwerdeführerisch herangezogene Entscheid des Bundesgerichts erweist sich als nicht einschlägig (E. 5.2). Aufgrund der bestehenden ernsthaften Zweifel an der Fahreignung der Beschwerdeführerin sind die Voraussetzungen eines vorsorglichen Führerausweisentzugs erfüllt (E. 5.3). Abweisung.

Schlagwörter

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Führerausweisentzug Fahreignungsabklärung medizinische Gründe begründeter Entscheid ärztlicher Bericht "Vorläufige Geltung"

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 15d SVG

This provision establishes the basis for the precautionary withdrawal of the driving license, which was upheld by the court.

Art. 15d Abs. I SVG

This provision is cited regarding the legal basis for the precautionary withdrawal of the driving license.

Art. 30 VZV

This provision likely pertains to the conditions or procedure related to the fitness to drive examination, applied in the context of the upheld administrative measure.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00321

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00321 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.08.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · vorsorglicher Entzug des Führerausweises · Abklärung der Fahreignung wegen verkehrsrelevanter Alkohol- und Schwindelproblematik. Auch in der Verfügungsbegründung nicht erwähnte Aktenstücke sind zur Entscheidfindung heranzuziehen. Es kann sodann von einer verfügenden Verwaltungsbehörde nicht verlangt werden, sämtliche Entscheidgrundlagen wortgetreu in die Begründung aufzunehmen (E. 3.3).

Aufgrund verschiedener ärztlicher Berichte bestehen Hinweise auf einen übermässigen Alkoholkonsum und auf eine Schwindelproblematik. Somit bestehen Zweifel an der Fahreignung der Beschwerdeführerin, weshalb die Anordnung einer Fahreignungsuntersuchung nicht zu beanstanden ist (E. 4). Der beschwerdeführerisch herangezogene Entscheid des Bundesgerichts erweist sich als nicht einschlägig (E. 5.2). Aufgrund der bestehenden ernsthaften Zweifel an der Fahreignung der Beschwerdeführerin sind die Voraussetzungen eines vorsorglichen Führerausweisentzugs erfüllt (E. 5.3).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ALKOHOLPROBLEMATIK ÄRZTLICHER BERICHT BEGRÜNDUNGSANFORDERUNG FAHREIGNUNGSABKLÄRUNG GESUNDHEITLICHE FAHREIGNUNG SCHWINDEL VERKEHRSRELEVANTER ALKOHOLKONSUM VORSORGLICHER FÜHRERAUSWEISENTZUG · Rechtsnormen: · Art. 29 Abs. II BV Art. 15d SVG Art. 15d Abs. I SVG § 7 Abs. IV VRG Art. 30 VZV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3