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VB.2019.00320 • VG ZH VB.2019.00320 KI-generiert

Appeal Against Doctoral Dissertation Rejection Dismissed

Geschäftsnummer VB.2019.00320
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The court dismissed an appeal challenging the rejection of a doctoral dissertation, where the appellant claimed a violation of the principle of legitimate expectations based on the faculty's conduct. The court found no basis for a legitimate expectation in the communications from the supervisor or the initially assigned, later recused, co-referee, or in the subsequent procedure, nor was it required that external reviewers possess specialized expertise directly matching the dissertation topic. Since the three expert opinions were consistent in their negative conclusions and were logically sound, the court determined that the opposing party did not exercise its discretion unlawfully in rejecting the dissertation based on these reports.

Legislator-Regeste

Amtlich

Dissertation | [Ablehnung einer Dissertation] Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes aufgrund des Vorgehens der betreffenden Fakultät geltend. Vorliegend ist jedoch weder in einer Mitteilung des Betreuers der Dissertation noch in einer solchen des ursprünglichen - später in den Ausstand getretenen - Korreferenten oder im weiteren Verfahrensablauf eine Vertrauensgrundlage zu erblicken (E. 3). Dass sich unter den drei auswärtigen Begutachtenden der Dissertation solche befinden, die gerade im engeren Bereich von deren Thema spezialisiert sind, ist nicht vorauszusetzen (E. 4). Die Gutachten der drei Experten/-innen sind jeweils in sich schlüssig und nachvollziehbar und stimmen - ungeachtet von Unterschieden in Aufbau, Schwerpunktsetzung und Ton - in ihren Schlussfolgerungen weitgehend überein (E. 5). Die Beschwerdegegnerin übte ihr Ermessen somit nicht rechtsfehlerhaft aus, als sie die Dissertation gestützt auf die drei Gutachten ablehnte (E. 5.5). Abweisung.

Schlagwörter

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Sachverständigengutachten disziplinarische Entlassung Anfechtbarkeit des Rückweisungsentscheids Ausübung des Ermessens Widerspruchsverfahren substantiierte Begründung
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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00320

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00320 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.10.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 04.12.2019 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Bildung · Betreff: · Dissertation · [Ablehnung einer Dissertation] Der Beschwerdeführer macht eine Verletzung des Vertrauensgrundsatzes aufgrund des Vorgehens der betreffenden Fakultät geltend. Vorliegend ist jedoch weder in einer Mitteilung des Betreuers der Dissertation noch in einer solchen des ursprünglichen - später in den Ausstand getretenen - Korreferenten oder im weiteren Verfahrensablauf eine Vertrauensgrundlage zu erblicken (E. 3).

Dass sich unter den drei auswärtigen Begutachtenden der Dissertation solche befinden, die gerade im engeren Bereich von deren Thema spezialisiert sind, ist nicht vorauszusetzen (E. 4). Die Gutachten der drei Experten/-innen sind jeweils in sich schlüssig und nachvollziehbar und stimmen - ungeachtet von Unterschieden in Aufbau, Schwerpunktsetzung und Ton - in ihren Schlussfolgerungen weitgehend überein (E. 5). Die Beschwerdegegnerin übte ihr Ermessen somit nicht rechtsfehlerhaft aus, als sie die Dissertation gestützt auf die drei Gutachten ablehnte (E. 5.5).

Abweisung. · --- · Stichworte: · ERZIEHUNG, BILDUNG, WISSENSCHAFT GUTACHTEN VERTRAUENSGRUNDLAGE VERTRAUENSGRUNDSATZ · Rechtsnormen: · - keine - · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4