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VB.2019.00260 • VG ZH VB.2019.00260 KI-generiert

Language School Permit Appeal Upheld

Geschäftsnummer VB.2019.00260
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court reviewed a decision rejecting an application for an entry and residence permit for the purpose of attending a language school. The court found that the applicant fulfilled all statutory requirements under Article 27, Paragraph 1, letters a-d of the Foreign Nationals Act, including the personal prerequisites and having valid substantive reasons for attending the language school. The court reasoned that vague concerns regarding the applicant's intent to return to her home country were insufficient to justify the rejection, deeming the initial denial unlawful and disproportionate, and therefore granted the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung | [Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung zwecks Besuchs einer Sprachschule.] Die Beschwerdeführerin erfüllt sämtliche Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 27 Abs. 1 lit. a-d AIG, insbesondere auch die persönlichen Voraussetzungen gemäss lit. d. Es liegen sachliche Gründe vor, die für den Besuch der Sprachschule sprechen. Vage Bedenken, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wolle, vermögen die Ablehnung des beantragten Gesuchs nicht zu rechtfertigen. Diese ist rechtsverletzend bzw. nicht verhältnismässig (E.4). Gutheissung.

Schlagwörter

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Einreisebewilligung Residenzpflicht ausländischer Entscheid Aufenthaltsbewilligung ausländische Staatsangehörige Sprachregelung

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 27 Abs. 1 lit. a-d AIG

The court explicitly used this provision as the basis for granting the residence permit by confirming the fulfillment of all specified conditions.

Art. 68 Abs. 1 Satz 2 VwVG

This procedural rule was applied because the court granted the appeal and thus ordered the administrative authority to pay the court costs.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00260

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00260 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.06.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung · [Erteilung einer Einreise- und Aufenthaltsbewilligung zwecks Besuchs einer Sprachschule.] Die Beschwerdeführerin erfüllt sämtliche Bedingungen für die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung gemäss Art. 27 Abs. 1 lit. a-d AIG, insbesondere auch die persönlichen Voraussetzungen gemäss lit. d.

Es liegen sachliche Gründe vor, die für den Besuch der Sprachschule sprechen. Vage Bedenken, dass die Beschwerdeführerin nicht mehr in ihr Heimatland zurückkehren wolle, vermögen die Ablehnung des beantragten Gesuchs nicht zu rechtfertigen. Diese ist rechtsverletzend bzw. nicht verhältnismässig (E.4). Gutheissung. · --- · Stichworte: · ALLEINSTEHEND DEUTSCHKURS REISEVERANSTALTER SPRACHSCHULE THAILAND ZWEIGNIEDERLASSUNG · Rechtsnormen: · Art. 27 Abs. I AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3