Family Reunification Appeal Dismissed as Untimely
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal challenging the refusal to grant family reunification for a child who had lived separately from the father for years, as the applications for entry, made in 2016, were deemed untimely, even though the father claimed not to have had custody until the child's mother, whom he subsequently married, was able to immigrate. The court reasoned that the application for subsequent family reunification was not justified by an important reason, as the relocation of the parent who lived with the child in the country of origin solely for the purpose of uniting the whole family does not constitute such a reason, and it was reasonable for the mother to remain in the home country with the child until her daughter reached the age of majority.
Legislator-Regeste
AmtlichFamiliennachzug | [Der Beschwerdeführer lebte jahrelang getrennt von seiner Tochter (geboren 2004), der Beschwerdeführerin; nach der Heirat mit der Kindsmutter und deren Nachzug in die Schweiz beantragt er den Nachzug (auch) der Beschwerdeführerin.] Die erst im Juni bzw. August 2016 gestellten Einreisegesuche erweisen sich als verspätet; daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Beschwerdeführer bis zur Heirat der Kindsmutter weder das Sorge- noch das Obhutsrecht über die Beschwerdeführerin innegehabt haben will (E. 1.2). Ein wichtiger Grund für einen nachträglichen Familiennachzug ist ebenfalls nicht gegeben, bildet der zwecks Vereinigung der Gesamtfamilie erfolgte Nachzug des bisher mit dem Kind im Herkunftsland zusammenlebenden Elternteils allein doch noch keinen solchen und ist der Kindsmutter hier zumutbar, bis zur Volljährigkeit der Beschwerdeführerin mit dieser im Heimatland zu verbleiben (E. 2.2 f.). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis article is the main ground used to reject the late family reunification request because the delay was not justified.
This article on family reunification was implicitly applied in the reasoning leading to the final decision regarding the right to reunification.
This article regarding important reasons for late family reunification was implicitly applied in the reasoning leading to the final decision.
This article concerning the right to respect for private and family life was referenced in the legal basis relevant to the decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00237
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00237 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 22.08.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · [Der Beschwerdeführer lebte jahrelang getrennt von seiner Tochter (geboren 2004), der Beschwerdeführerin; nach der Heirat mit der Kindsmutter und deren Nachzug in die Schweiz beantragt er den Nachzug (auch) der Beschwerdeführerin.] Die erst im Juni bzw. August 2016 gestellten Einreisegesuche erweisen sich als verspätet; daran vermag auch der Umstand nichts zu ändern, dass der Beschwerdeführer bis zur Heirat der Kindsmutter weder das Sorge- noch das Obhutsrecht über die Beschwerdeführerin innegehabt haben will (E. 1.2).
Ein wichtiger Grund für einen nachträglichen Familiennachzug ist ebenfalls nicht gegeben, bildet der zwecks Vereinigung der Gesamtfamilie erfolgte Nachzug des bisher mit dem Kind im Herkunftsland zusammenlebenden Elternteils allein doch noch keinen solchen und ist der Kindsmutter hier zumutbar, bis zur Volljährigkeit der Beschwerdeführerin mit dieser im Heimatland zu verbleiben (E. 2.2 f.). Abweisung. · --- · Stichworte: · BEGINN NACHZUGSFRIST BETREUUNGSMÖGLICHKEITEN GETRENNTES FAMILIENLEBEN HEIRAT HEIRAT DER KINDSMUTTER INTEGRATION NACHTRÄGLICHER FAMILIENNACHZUG WICHTIGE GRÜNDE · Rechtsnormen:
· Art. 43 Abs. 1 AuG Art. 47 Abs. 1 AuG Art. 47 Abs. 4 AuG Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3