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VB.2019.00231 • VG ZH VB.2019.00231 KI-generiert

EU National Workplace Accident Residency Appeal Dismissal

Geschäftsnummer VB.2019.00231
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal concerning the right of residence for an EU national who suffered a workplace accident in July 2013, rendering her permanently unable to work, and who had not yet resided in the country for two years at the time of the accident. The court reasoned that the appellant could not invoke the right of continued residence under Article 4(2) of the Agreement on the Free Movement of Persons (AFMP) in conjunction with Article 2(1)(b) of Regulation No. 1251/70/EEC from the outset because she had not met the two-year prior residency requirement, and furthermore, the second sentence of that provision was not met because the competent accident insurance had terminated benefits in October 2013, determining the accident only temporarily aggravated a pre-existing degenerative condition.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA | [Verbleiberecht einer EU-Bürgerin infolge dauernder Arbeitsunfähigkeit] Die Beschwerdeführerin erlitt im Juli 2013 am Arbeitsplatz einen Unfall und geht seither keiner Erwerbstätigkeit mehr nach; nachdem sie sich im Unfallzeitpunkt noch keine zwei Jahre in der Schweiz aufgehalten hatte, vermag sie sich von vornherein nicht auf einen Verbleiberechtsanspruch nach Art. 4 Abs. 2 Anhang I FZA in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 lit. b Satz 1 der Verordnung Nr. 1251/70/EWG zu berufen. Die Voraussetzungen des zweiten Satzes von Art. 2 Abs. 1 lit. b der Verordnung Nr. 1251/70/EWG sind sodann ebenfalls nicht erfüllt, zumal die zuständige Unfallversicherung ihre Leistungen bereits auf Ende Oktober 2013 eingestellt hatte, weil der Unfall des Beschwerdeführerin bei dieser bloss zu einer vorübergehenden Verschlimmerung eines degenerativen Vorzustands geführt habe und dieser Zustand nach drei Monaten wieder hergestellt gewesen sei (zum Ganzen E. 4). Abweisung UP/URB. Abweisung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsrecht Versicherungsleistung der Unfallversicherung Betriebsordnung Recht auf Arbeit Verwaltungsbeschwerde der Bediensteten europäischer Rechtsstatus

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 4 Abs. 2 Anhang
· Art. 4 Anhang I FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2
Art. 2 Abs. 1 lit. b Satz
2 Anhang I FZA in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 lit. b Satz 1 der Verordnung Nr.
Art. 4 Anhang
· Art. 4 Anhang I FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2
Art. 4 Anhang I FZA
Cited in the subject summary regarding the right of residence for an EU citizen following permanent incapacity to work.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4 Anhang I FZA

Cited in the subject summary regarding the right of residence for an EU citizen following permanent incapacity to work.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00231

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00231 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.01.2020 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA · [Verbleiberecht einer EU-Bürgerin infolge dauernder Arbeitsunfähigkeit] Die Beschwerdeführerin erlitt im Juli 2013 am Arbeitsplatz einen Unfall und geht seither keiner Erwerbstätigkeit mehr nach; nachdem sie sich im Unfallzeitpunkt noch keine zwei Jahre in der Schweiz aufgehalten hatte, vermag sie sich von vornherein nicht auf einen Verbleiberechtsanspruch nach Art. 4 Abs. 2 Anhang I FZA in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 lit. b Satz 1 der Verordnung Nr. 1251/70/EWG zu berufen.

Die Voraussetzungen des zweiten Satzes von Art. 2 Abs. 1 lit. b der Verordnung Nr. 1251/70/EWG sind sodann ebenfalls nicht erfüllt, zumal die zuständige Unfallversicherung ihre Leistungen bereits auf Ende Oktober 2013 eingestellt hatte, weil der Unfall des Beschwerdeführerin bei dieser bloss zu einer vorübergehenden Verschlimmerung eines degenerativen Vorzustands geführt habe und dieser Zustand nach drei Monaten wieder hergestellt gewesen sei (zum Ganzen E. 4). Abweisung UP/URB. Abweisung. · --- · Stichworte: · ARBEITNEHMEREIGENSCHAFT ARBEITSUNFÄHIGKEIT ARBEITSUNFALL DAUERNDE ARBEITSUNFÄHIGKEIT FREIZÜGIGKEIT FREIZÜGIGKEITSABKOMMEN (FZA) IV-RENTE IV-VERFAHREN KRANKHEIT VERBLEIBERECHT · Rechtsnormen:

· Art. 4 Anhang I FZA · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 2