Administrative Court Dismisses Building Permit Appeal Lacking Standing Due to Insufficient Neighbor Impact
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court dismissed an appeal regarding a building permit because the appellant lacked standing, as neighbors challenging construction projects are only legitimized if they are certainly or very probably affected by the resulting emissions. Although neighbors within approximately 100 meters are usually considered affected, the appellant's property was about 106 meters from the nearest skate park element, and an on-site inspection revealed noise was barely audible, with expected further reduction due to planned sound optimization, thus failing to demonstrate the required special impact.
Legislator-Regeste
AmtlichBaubewilligung | Lärmimmissionen; Beschwerdelegitimation. Nachbarn von Bauprojekten sind zur Beschwerdeführung legitimiert, wenn sie mit Sicherheit oder zumindest grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen, die der Bau oder Betrieb der fraglichen Anlage hervorruft, betroffen werden. Die Rechtsprechung bejaht meistens die Legitimation von Nachbarn, deren Liegenschaften sich in einem Umkreis von bis zu rund 100 m befinden. Bei grösseren Entfernungen bedarf der Nachweis der Betroffenheit regelmässig einer näheren Begründung, welche die Beeinträchtigung aufgrund der konkreten Gegebenheiten glaubhaft erscheinen lässt (E. 3.1). Die beschwerdeführerische Liegenschaft weist zum nächstgelegenen Skate-Element einen Abstand von rund 106 m auf. Ein Augenschein bei der bestehenden Anlage zeigte, dass die Geräusche der Skateranlage auf dem Balkon des Beschwerdeführers nur leise wahrnehmbar sind. Aufgrund von schalltechnischen Optimierungen bei der neu geplanten Anlage ist zu erwarten, dass der Beschwerdeführer kaum mehr Geräusche wahrnehmen wird. Demgemäss fehlt es dem Beschwerdeführer an seiner besonderen Betroffenheit (E. 3.2). Nichteintreten.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision governs the basis for the court's decision to not enter into the merits (Nichteintreten) due to lack of the appellant's special concern (Beschwerdelegitimation).
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00162
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00162 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 12.09.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 07.12.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung · Lärmimmissionen; Beschwerdelegitimation. Nachbarn von Bauprojekten sind zur Beschwerdeführung legitimiert, wenn sie mit Sicherheit oder zumindest grosser Wahrscheinlichkeit durch Immissionen, die der Bau oder Betrieb der fraglichen Anlage hervorruft, betroffen werden.
Die Rechtsprechung bejaht meistens die Legitimation von Nachbarn, deren Liegenschaften sich in einem Umkreis von bis zu rund 100 m befinden. Bei grösseren Entfernungen bedarf der Nachweis der Betroffenheit regelmässig einer näheren Begründung, welche die Beeinträchtigung aufgrund der konkreten Gegebenheiten glaubhaft erscheinen lässt (E. 3.1). Die beschwerdeführerische Liegenschaft weist zum nächstgelegenen Skate-Element einen Abstand von rund 106 m auf. Ein Augenschein bei der bestehenden Anlage zeigte, dass die Geräusche der Skateranlage auf dem Balkon des Beschwerdeführers nur leise wahrnehmbar sind.
Aufgrund von schalltechnischen Optimierungen bei der neu geplanten Anlage ist zu erwarten, dass der Beschwerdeführer kaum mehr Geräusche wahrnehmen wird. Demgemäss fehlt es dem Beschwerdeführer an seiner besonderen Betroffenheit (E. 3.2). Nichteintreten. · --- · Stichworte: · BETROFFENHEIT LÄRMIMMISSIONEN LÄRMSCHUTZ LEGITIMATION NACHBARLEGITIMATION · Rechtsnormen: · § 338a PBG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4