Appeal Against Residence Permit Non-Renewal Due to Social Assistance Dependency Upheld
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court considered an appeal against the non-renewal of a residence permit for a person who had lived in the country since 2005 with their spouse and six children, and who had been dependent on social welfare since 2011. The initial refusal was based on the ground for revocation under Art. 63 para. 1 lit. c of the Federal Act on Foreigners, due to social assistance dependency. The court found that the dependency was not self-inflicted, as it stemmed from a somatoform pain disorder with psychiatric implications following a 2007 accident, despite the rejection of disability benefits, and the spouse's unemployment also appeared at least partially involuntary. Balancing the private interests of the appellant in remaining in the country against the public financial interest in removal, the court determined that the private interests prevailed, leading to the granting of the appeal and the overturning of the decision to deny renewal.
Legislator-Regeste
AmtlichNichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung | [Die Beschwerdeführerin, die 2005 im Familiennachzug zu ihrem seit 2001 in der Schweiz aufenthaltsberechtigten (inzwischen eingebürgerten) Ehemann zog und seither mit diesem und den sechs gemeinsamen Kindern hier lebt (von denen fünf ebenfalls bereits eingebürgert sind), bezieht seit 2011 Sozialhilfe, aus welchem Grund ihr Gesuch um Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen worden war.] Die Beschwerdeführerin ist seit 8,5 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen und erfüllt den Widerrufsgrund von Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG (E. 2). Die Sozialhilfeabhängigkeit der - bis zu einer im Jahr 2007 erlittenen Heckauffahrkollision, in deren Folge sie eine somatoforme Schmerzstörung mit psychiatrischem Krankheitswert entwickelte - teilzeitlich erwerbstätig gewesene Beschwerdeführerin erweist sich nicht als selbstverschuldet, auch wenn die Invalidenversicherung eine Berentung ablehnte. Auch die Arbeitslosigkeit des Ehemannes erscheint zumindest als teilweise unverschuldet (E. 3.5.1 f.). Die privaten Interessen der Beschwerdeführerin an einem Verbleib hierzulande überwiegen die öffentlichen, finanziellen Interessen an einer Wegweisung (E. 3.5.3 f.). Gutheissung URB (Abschreibung des UP-Gesuchs). Gutheissung.
Schlagwörter
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KI-generiertThis article establishes the ground for the refusal of the residence permit extension (social assistance dependency) which the court overruled based on undue hardship.
This article likely pertains to the conditions or renewal of the residence permit, which was ultimately granted.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00137
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00137 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 23.10.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/4. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung · [Die Beschwerdeführerin, die 2005 im Familiennachzug zu ihrem seit 2001 in der Schweiz aufenthaltsberechtigten (inzwischen eingebürgerten) Ehemann zog und seither mit diesem und den sechs gemeinsamen Kindern hier lebt (von denen fünf ebenfalls bereits eingebürgert sind), bezieht seit 2011 Sozialhilfe, aus welchem Grund ihr Gesuch um Verlängerung ihrer Aufenthaltsbewilligung abgewiesen worden war.] Die Beschwerdeführerin ist seit 8,5 Jahren auf Sozialhilfe angewiesen und erfüllt den Widerrufsgrund von Art. 63 Abs. 1 lit. c AIG (E. 2).
Die Sozialhilfeabhängigkeit der - bis zu einer im Jahr 2007 erlittenen Heckauffahrkollision, in deren Folge sie eine somatoforme Schmerzstörung mit psychiatrischem Krankheitswert entwickelte - teilzeitlich erwerbstätig gewesene Beschwerdeführerin erweist sich nicht als selbstverschuldet, auch wenn die Invalidenversicherung eine Berentung ablehnte. Auch die Arbeitslosigkeit des Ehemannes erscheint zumindest als teilweise unverschuldet (E. 3.5.1 f.). Die privaten Interessen der Beschwerdeführerin an einem Verbleib hierzulande überwiegen die öffentlichen, finanziellen Interessen an einer Wegweisung (E. 3.5.3 f.).
Gutheissung URB (Abschreibung des UP-Gesuchs). Gutheissung. · --- · Stichworte: · AUFENTHALTSBEWILLIGUNG PSYCHISCHE ERKRANKUNG SELBSTVERSCHULDET SOZIALHILFEABHÄNGIGKEIT UNVERSCHULDET · Rechtsnormen: · Art. 42 Abs. I AIG Art. 63 Abs. I lit. c AIG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4