Road Project Approval Standing Dismissal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court dismissed an appeal concerning the approval of a road project, affirming the lower authority's decision not to rule on the substance due to the appellant's lack of standing. The appellant argued spatial impact from the planned new pedestrian crossing and demolition of an underpass, but the court reasoned that the property's distance, approximately 180 to 200 meters from the affected areas, meant it did not directly border or was only separated by a traffic carrier from the relevant section of the road, failing to meet the necessary intensity of disadvantage required to establish a legally protected interest sufficient for standing in this spatial planning matter.
Legislator-Regeste
AmtlichFestsetzung Strassenprojekt | Festsetzung Strassenprojekt Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist seine räumliche Betroffenheit nicht gegeben, zumal sein Grundstück unbestrittenermassen ca. 180 m vom vorgesehenen neuen Fussgängerübergang bzw. ca. 200 m von der abzubrechenden Unterführung entfernt liegt und somit zwar an dieselbe Strasse, aber nicht unmittelbar an das Baugrundstück bzw. an den vom Strassenprojekt betroffenen Strassenabschnitt angrenzt oder nur durch einen Verkehrsträger davon getrennt wird. Selbst wenn der Beschwerdeführer indes aufgrund der räumlichen Nähe (trotz der Distanz von ca. 180 m) und der behaupteten regelmässigen Benützung der abzubrechenden Personenunterführung vom strittigen Strassenprojekt mehr betroffen wäre als "irgendwelche Dritte", genügt das allein nicht, um seine Legitimation zu begründen. Entscheidend ist, ob die mit dem Strassenprojekt einhergehenden behaupteten Nachteile die erforderliche Intensität erreichen oder nicht, was vorliegend nicht der Fall ist (E. 3.2). Die Vorinstanz ist deshalb zu Recht mangels Legitimation nicht auf den Rekurs eingetreten (E. 3.3). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThe court applied this provision regarding the standing (legitimation) to appeal, which was the basis for upholding the lower court's dismissal of the appeal.
This provision was cited in the dispositive for allocating the court costs.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00134
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00134 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 24.03.2020 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/3. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Festsetzung Strassenprojekt · Festsetzung Strassenprojekt Entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers ist seine räumliche Betroffenheit nicht gegeben, zumal sein Grundstück unbestrittenermassen ca. 180 m vom vorgesehenen neuen Fussgängerübergang bzw. ca. 200 m von der abzubrechenden Unterführung entfernt liegt und somit zwar an dieselbe Strasse, aber nicht unmittelbar an das Baugrundstück bzw. an den vom Strassenprojekt betroffenen Strassenabschnitt angrenzt oder nur durch einen Verkehrsträger davon getrennt wird.
Selbst wenn der Beschwerdeführer indes aufgrund der räumlichen Nähe (trotz der Distanz von ca. 180 m) und der behaupteten regelmässigen Benützung der abzubrechenden Personenunterführung vom strittigen Strassenprojekt mehr betroffen wäre als "irgendwelche Dritte", genügt das allein nicht, um seine Legitimation zu begründen. Entscheidend ist, ob die mit dem Strassenprojekt einhergehenden behaupteten Nachteile die erforderliche Intensität erreichen oder nicht, was vorliegend nicht der Fall ist (E. 3.2). Die Vorinstanz ist deshalb zu Recht mangels Legitimation nicht auf den Rekurs eingetreten (E. 3.3).
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · BETROFFENHEIT LEGITIMATION LEGITIMATIONSBEGRÜNDUNG LEGITIMATIONSVORAUSSETZUNGEN RECHTSMITTELLEGITIMATION SCHUTZWÜRDIGES INTERESSE STRASSENPROJEKT · Rechtsnormen: · § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4