Incarcerated Individual v. State Authority Regarding Comprehensive Legal Aid for Conditional Release Proceedings
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a case where a person incarcerated requested state-funded legal aid for the entirety of their sentence concerning conditional release, which the custodial authority denied. The court reasoned that the right to state-funded legal representation does not extend to covering the entire duration of incarceration for future conditional release matters, as this does not pertain to a specific, concrete legal procedure. Consequently, the initial denial of comprehensive legal aid for the entire enforcement period was upheld, although the final decision to reject the appeal was based on different grounds than those cited by the lower authority, and state-funded representation was granted for the appeal proceedings themselves.
Legislator-Regeste
AmtlichStrafvollzug (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) | Straf- und Massnahmenvollzug: Verweigerung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung durch den Beschwerdegegner. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsverbeiständung bezog sich nicht auf ein konkretes Verfahren, sondern auf die gesamte Dauer des Vollzugs im Hinblick auf die bedingte Entlassung (E. 4.1). Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung für die gesamte Dauer des Vollzugs (E. 4.2). Im Ergebnis ist deshalb nicht zu beanstanden, dass der Beschwerdegegner sowie die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsverbeiständung abgewiesen haben. Die angefochtenen Verfügungen sind aber aus anderen als den von den vorinstanzlichen Behörden vorgebrachten Gründen zu bestätigen (E. 5). Gewährung UP/URB für das Beschwerdeverfahren (E. 6.1). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited to justify the rejection of the appeal concerning the refusal of legal aid for the entire duration of the sentence execution.
This provision is cited concerning the granting of legal aid (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) for the appeal proceedings themselves.
This general article concerning legal aid appears to be the basis for the overall decision regarding costs and legal aid related to the procedural handling.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00115
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00115 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.06.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in Strafsachen gegen diesen Entscheid am 04.11.2019 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Straf- und Massnahmenvollzug · Betreff: · Strafvollzug (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) · Straf- und Massnahmenvollzug: Verweigerung der unentgeltlichen Rechtsverbeiständung durch den Beschwerdegegner. Das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsverbeiständung bezog sich nicht auf ein konkretes Verfahren, sondern auf die gesamte Dauer des Vollzugs im Hinblick auf die bedingte Entlassung (E. 4.1).
Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers besteht kein Anspruch auf unentgeltliche Rechtsverbeiständung für die gesamte Dauer des Vollzugs (E. 4.2). Im Ergebnis ist deshalb nicht zu beanstanden, dass der Beschwerdegegner sowie die Vorinstanz das Gesuch des Beschwerdeführers um unentgeltliche Rechtsverbeiständung abgewiesen haben. Die angefochtenen Verfügungen sind aber aus anderen als den von den vorinstanzlichen Behörden vorgebrachten Gründen zu bestätigen (E. 5). Gewährung UP/URB für das Beschwerdeverfahren (E. 6.1).
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · EHELICHE BEISTANDSPFLICHT HÄNGIG MITTELLOSIGKEIT MOTIVSUBSTITUTION STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE (UP/URB) UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) · Rechtsnormen: · § 16 VRG § 16 Abs. I VRG § 16 Abs. II VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4