Residency Permit Revocation Upheld Due to Criminal Conviction
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the revocation of a residency permit based on the permit holder's criminal conviction for which they received a 30-month custodial sentence, finding that this conviction satisfied the statutory ground for revocation due to criminal behavior; the court reasoned that the offense seriously violated the fundamental right to physical integrity and demonstrated an alarming degree of recklessness and brutality in its execution, necessitating that the individual accept the resulting separation from their Swiss spouse and children as a consequence of their own actions.
Legislator-Regeste
AmtlichNiederlassungsbewilligung (Widerruf) | [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit] Der Widerrufsgrund ist mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten erfüllt (E. 4.1). Mit seiner Straftat hat der Beschwerdeführer ein wesentliches Rechtsgut verletzt (körperliche Integrität) und der Begehungsart ein erschreckendes Mass an Hemmungslosigkeit und Brutalität offenbart (E. 4.2.1). Die Trennung von seiner Schweizer Ehefrau und seinen Kindern hat der Beschwerdeführer aufgrund seines Verhaltens hinzunehmen (E. 5.3). Abweisung der Beschwerde.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision served as the main legal ground for upholding the revocation of the residence permit due to criminality.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00100
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00100 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.04.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 10.09.2019 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Niederlassungsbewilligung (Widerruf) · [Widerruf der Niederlassungsbewilligung wegen Straffälligkeit] Der Widerrufsgrund ist mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 30 Monaten erfüllt (E. 4.1). Mit seiner Straftat hat der Beschwerdeführer ein wesentliches Rechtsgut verletzt (körperliche Integrität) und der Begehungsart ein erschreckendes Mass an Hemmungslosigkeit und Brutalität offenbart (E. 4.2.1). Die Trennung von seiner Schweizer Ehefrau und seinen Kindern hat der Beschwerdeführer aufgrund seines Verhaltens hinzunehmen (E. 5.3).
Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · FAMILIENLEBEN FREIHEITSSTRAFE STRAFFÄLLIGKEIT WIDERRUF DER NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG WIEDEREINGLIEDERUNG · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. I lit. b AIG Art. 13 BV Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3