Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2019.00075 • VG ZH VB.2019.00075 KI-generiert

Procurement Exclusion for Missing Personnel Qualification Documentation

Geschäftsnummer VB.2019.00075
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

A party was excluded from a procurement procedure because its bid failed to provide the required documentation regarding the education and further training of key personnel, even though the tender documents explicitly listed the eligibility criteria and necessary proofs. The court upheld the exclusion, reasoning that setting requirements for key personnel is permissible and standard in the qualification assessment phase of public procurement, and that the exclusion based on the missing specific evidence was a proportionate response to the deficiencies in the submitted proposal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Submission | Verfahrensausschluss wegen mangelnder Nachweise zu den Eignungskriterien. In den Ausschreibungsunterlagen sind die Eignungskriterien sowie die entsprechenden Nachweise genannt. Die Beschwerdeführerin wurde mit der Begründung vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, dass u.a. die geforderten Angaben zu Aus- und Weiterbildung von Schlüsselpersonen fehlen würden (E. 4.1 f.). Die im Angebot enthaltene Darstellung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei der Beschwerdeführerin erschöpft sich in allgemeinen Ausführungen und mangelt an einer Bezugnahme auf die zum Einsatz kommenden (Schlüssel-)Personen (E. 4.3). Dem Angebot sind insgesamt keine als Schlüsselpersonen bezeichnete Mitarbeitende zu entnehmen. Zwangsläufig fehlen damit auch Angaben zu deren Aus- und Weiterbildung (E. 4.4). Das Stellen von Anforderungen an Schlüsselpersonen ist im Rahmen der Eignungsabklärung ein zulässiges und übliches Kriterium. Sodann erweist sich der Verfahrensausschluss als verhältnismässig (E. 4.5). Die Prüfung der weiteren von der Vergabestelle geltend gemachten Ausschlussgründe erübrigt sich (E. 4.6). Abweisung.

Schlagwörter

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Ausschluss vom Vergabeverfahren Ausschreibung im öffentlichen Beschaffungswesen Beurteilungskriterien Beweismass Beweismängel Berufsverbot

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 4a Abs. I IVöB

This article appears to be the general basis for the criterion or decision leading to the dismissal of the appeal.

Art. 4a Abs. I lit. a IVöB

This specific provision was cited, indicating it formed part of the justification for the judgment.

Art. 4a Abs. I lit. c IVöB

This specific provision was cited, indicating it formed part of the justification for the judgment.

§ 22 SubmV

This provision was cited in relation to the justification for the judgment.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00075

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00075 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 25.07.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Verfahrensausschluss wegen mangelnder Nachweise zu den Eignungskriterien. In den Ausschreibungsunterlagen sind die Eignungskriterien sowie die entsprechenden Nachweise genannt. Die Beschwerdeführerin wurde mit der Begründung vom Vergabeverfahren ausgeschlossen, dass u.a. die geforderten Angaben zu Aus- und Weiterbildung von Schlüsselpersonen fehlen würden (E. 4.1 f.).

Die im Angebot enthaltene Darstellung der Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten bei der Beschwerdeführerin erschöpft sich in allgemeinen Ausführungen und mangelt an einer Bezugnahme auf die zum Einsatz kommenden (Schlüssel-)Personen (E. 4.3). Dem Angebot sind insgesamt keine als Schlüsselpersonen bezeichnete Mitarbeitende zu entnehmen. Zwangsläufig fehlen damit auch Angaben zu deren Aus- und Weiterbildung (E. 4.4). Das Stellen von Anforderungen an Schlüsselpersonen ist im Rahmen der Eignungsabklärung ein zulässiges und übliches Kriterium.

Sodann erweist sich der Verfahrensausschluss als verhältnismässig (E. 4.5). Die Prüfung der weiteren von der Vergabestelle geltend gemachten Ausschlussgründe erübrigt sich (E. 4.6). Abweisung. · --- · Stichworte: · AUSSCHLUSS AUS DEM VERFAHREN AUSSCHREIBUNGSUNTERLAGEN EIGNUNGSKRITERIEN EIGNUNGSKRITERIUM ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN SCHLÜSSELPERSON SUBMISSION VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT · Rechtsnormen: · Art. 4a Abs. I IVöB Art. 4a Abs. I lit. a IVöB Art. 4a Abs. I lit. c IVöB § 22 SubmV · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3