Social Assistance Cohabitation Deduction Reasonableness
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court upheld the decision to apply a standardized deduction from the basic needs allowance for an individual residing in a cohabitation arrangement based on a shared-purpose living situation, adhering to the relevant social assistance guidelines which implicitly permit such lump-sum provisions. The reasoning confirmed that while social assistance is generally based on these guidelines, deviations are permissible only if the standardized amount is individually unreasonable; however, the court found that even if the individual could not realize every potential saving enumerated in the guidelines for cohabitation, the resulting minor financial disadvantage did not render the standardized deduction unreasonable or an undue hardship in this specific case.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe | Pauschaler Abzug vom Grundbedarf bei Zweck-Wohngemeinschaften. Die Praxis des Verwaltungsgerichts ist in Bezug auf die Formulierung von Anträgen und die Begründung bei juristischen Laien nicht allzu streng (E. 1.3). Grundlage für die Bemessung der Sozialhilfe bilden nach § 17 SHV die SKOS-Richtlinien, wobei begründete Abweichungen im Einzelfall vorbehalten bleiben. Indem der Gesetzgeber die SKOS-Richtlinien für anwendbar erklärte, hat er implizit Pauschalisierungen von finanziellen Hilfeleistungen zugelassen. Die pauschalisierte Hilfe ist bedürftigen Personen grundsätzlich zumutbar, da sie die überwiegende Mehrzahl der Fälle abdeckt. Es bleibt aber zu prüfen, ob die Pauschale im Einzelfall nicht mehr zumutbar ist. Eine Typisierung ist tendenziell individuell zumutbar, wenn daraus lediglich eine geringfügige (finanzielle) Schlechterstellung resultiert (E. 2.1 f.). Auch wenn der Beschwerdeführer nicht von allen für den Abzug beim Grundbedarf beispielhaft aufgezählten Einsparungen profitieren kann, ist nicht ersichtlich, dass er dadurch marginal finanziell schlechter gestellt würde. Die Beschwerdegegnerin durfte daher den in den SKOS-Richtlinien für eine Zweck-Wohngemeinschaft vorgesehenen Abzug auf dem Grundbedarf tätigen (E. 3.2). Abweisung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertBasis for determining the social assistance amount, allowing for justified deviations in individual cases, which justified the standard deduction based on SKOS guidelines.
This provision was explicitly cited in the context of the decision regarding the standard deduction, likely covering the general application of administrative procedure law to the subsidy assessment.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00023
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00023 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 11.03.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe · Pauschaler Abzug vom Grundbedarf bei Zweck-Wohngemeinschaften. Die Praxis des Verwaltungsgerichts ist in Bezug auf die Formulierung von Anträgen und die Begründung bei juristischen Laien nicht allzu streng (E. 1.3). Grundlage für die Bemessung der Sozialhilfe bilden nach § 17 SHV die SKOS-Richtlinien, wobei begründete Abweichungen im Einzelfall vorbehalten bleiben.
Indem der Gesetzgeber die SKOS-Richtlinien für anwendbar erklärte, hat er implizit Pauschalisierungen von finanziellen Hilfeleistungen zugelassen. Die pauschalisierte Hilfe ist bedürftigen Personen grundsätzlich zumutbar, da sie die überwiegende Mehrzahl der Fälle abdeckt. Es bleibt aber zu prüfen, ob die Pauschale im Einzelfall nicht mehr zumutbar ist. Eine Typisierung ist tendenziell individuell zumutbar, wenn daraus lediglich eine geringfügige (finanzielle) Schlechterstellung resultiert (E. 2.1 f.). Auch wenn der Beschwerdeführer nicht von allen für den Abzug beim Grundbedarf beispielhaft aufgezählten Einsparungen profitieren kann, ist nicht ersichtlich, dass er dadurch marginal finanziell schlechter gestellt würde.
Die Beschwerdegegnerin durfte daher den in den SKOS-Richtlinien für eine Zweck-Wohngemeinschaft vorgesehenen Abzug auf dem Grundbedarf tätigen (E. 3.2). Abweisung. · --- · Stichworte: · ANTRAG GRUNDBEDARF PAUSCHALISIERUNG WIRTSCHAFTLICHE HILFE ZWECK-WOHNGEMEINSCHAFT · Rechtsnormen: · § 17 SHV § 23 Abs. I VRG § 54 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3