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VB.2019.00016 • VG ZH VB.2019.00016 KI-generiert

Dismissal of Appeal Regarding Social Assistance Delay Due to Lack of Supervisory Jurisdiction and Mootness

Geschäftsnummer VB.2019.00016
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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A complainant challenged a social assistance matter, raising objections regarding a delay in proceedings and seeking supervisory review of a municipal or district authority's actions, but the court dismissed the appeal because it lacks supervisory jurisdiction over such local authorities. Furthermore, the court found the complainant lacked a current practical interest as the deadline to appeal the prior social insurance court decision had expired, and the authority was not at fault for any alleged delay; consequently, the appeal, being obviously without merit, was rejected in its entirety, including the request for free legal aid.

Legislator-Regeste

Amtlich

Sozialhilfe (Rechtsverzögerung/Aufsichtsbeschwerde) | Sozialhilfe (Rechtsverzögerung/Aufsichtsbeschwerde). Dem Verwaltungsgericht kommen keine Aufsichtsfunktionen gegenüber Gemeinden und Bezirksbehörden zu. Es ist daher für die Beurteilung der aufsichtsrechtlichen Rügen des Beschwerdeführers nicht zuständig (E. 1.2). Die Frist zur Anfechtung des Entscheids des Sozialversicherungsgerichts ist mittlerweile längst verstrichen, weshalb die Gewährung einer Kostengutsprache zwecks Weiterzugs dieses Entscheids nicht mehr infrage kommt. Insofern mangelt es dem Beschwerdeführer an einem aktuellen bzw. praktischen Interesse. Zudem stellte der Beschwerdeführer keinen ausdrücklichen Antrag auf Feststellung einer Rechtsverzögerung. Ob die Beschwerdeanträge 2 und 3 immerhin sinngemäss als ein solcher Antrag zu verstehen sind, muss nicht abschliessend beurteilt werden, sind doch die Erwägungen der Vorinstanz, wonach der Beschwerdegegnerin keine Rechtsverzögerung vorgeworfen werden kann, nicht zu beanstanden (E. 3.2). Abweisung des Gesuchs des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Beschwerde (E. 4.2). Abweisung, soweit Eintreten.

Schlagwörter

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Sozialhilfe sachliche Unzuständigkeit Aufsichtszuständigkeit unentgeltliche Rechtspflege Sozialversicherungsverfahren verspätetes Asylgesuch

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 49 VRG

Cited in the dispositive regarding the rejection of the request for free legal aid due to the obvious lack of prospect of success of the appeal.

§ 21 Abs. I VRG

Cited in the dispositive regarding the rejection of the request for cost coverage due to the expired deadline for appealing the previous decision.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2019.00016

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2019.00016 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 28.03.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe (Rechtsverzögerung/Aufsichtsbeschwerde) · Sozialhilfe (Rechtsverzögerung/Aufsichtsbeschwerde). Dem Verwaltungsgericht kommen keine Aufsichtsfunktionen gegenüber Gemeinden und Bezirksbehörden zu. Es ist daher für die Beurteilung der aufsichtsrechtlichen Rügen des Beschwerdeführers nicht zuständig (E. 1.2).

Die Frist zur Anfechtung des Entscheids des Sozialversicherungsgerichts ist mittlerweile längst verstrichen, weshalb die Gewährung einer Kostengutsprache zwecks Weiterzugs dieses Entscheids nicht mehr infrage kommt. Insofern mangelt es dem Beschwerdeführer an einem aktuellen bzw. praktischen Interesse. Zudem stellte der Beschwerdeführer keinen ausdrücklichen Antrag auf Feststellung einer Rechtsverzögerung. Ob die Beschwerdeanträge 2 und 3 immerhin sinngemäss als ein solcher Antrag zu verstehen sind, muss nicht abschliessend beurteilt werden, sind doch die Erwägungen der Vorinstanz, wonach der Beschwerdegegnerin keine Rechtsverzögerung vorgeworfen werden kann, nicht zu beanstanden (E. 3.2).

Abweisung des Gesuchs des Beschwerdeführers um Gewährung der unentgeltlichen Prozessführung wegen offensichtlicher Aussichtslosigkeit der Beschwerde (E. 4.2). Abweisung, soweit Eintreten. · --- · Stichworte: · AUFSICHTSBEFUGNIS AUFSICHTSBEHÖRDE AUSSICHTSLOSIGKEIT KOSTENGUTSPRACHE RECHTSVERZÖGERUNG UNENTGELTLICHE PROZESSFÜHRUNG (UP) WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 21 Abs. I VRG § 49 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4