Appeal for Free Legal Aid in Social Assistance Proceedings
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court addressed an appeal regarding the denial of free legal aid for social assistance proceedings, where the appellant's representative association lacked standing to challenge the initial denial. The court reasoned that considering the significant impact on the appellant, their health condition, conflicting medical reports, and the administrative decision to deny suspensive effect to the appeal, the necessity for legal representation in the appeal phase was established at the time the request was made, leading to the granting of the primary appellant's appeal for free legal aid and the non-admission of the second appellant's appeal.
Legislator-Regeste
AmtlichSozialhilfe (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) | Sozialhilfe: Gewährung URB im Rekursverfahren. Der Verein, für welchen die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers 1 tätig ist, ist nicht zur Anfechtung des Entscheids legitimiert, mit welchem die unentgeltliche Rechtsvertretung verweigert wurde (E. 1.3). Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände wie des relativ schweren Eingriffs in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers 1, dessen gesundheitliche Situation, kombiniert mit den sich widersprechenden ärztlichen Berichten und dem Entzug der aufschiebenden Wirkung durch die Beschwerdegegnerin in ihrer Verfügung wäre es im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geboten gewesen, von der Notwendigkeit einer Rechtsverbeiständung auszugehen und die unentgeltliche Rechtsvertretung für das Rekursverfahren zu gewähren (E. 4). Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers 1, Gewährung UP/URB. Nichteintreten auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision forms the basis for the decision to grant the free legal aid requested by appellant 1 for the appeal proceedings.
This provision was applied in the decision regarding the inadmissibility of the appeal filed by appellant 2.
This provision was applied concerning the distribution of costs in the decision.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00799
--- · --- · --- · --- · --- · [Standard Suche](/findinfo/xhtmltemplates/standard.htm) · [Erweiterte Suche](/findinfo/xhtmltemplates/advanced.htm) · [Hilfe](/findinfo/help/index.htm)
Druckansicht
--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00799 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 02.05.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Fürsorgerecht · Betreff: · Sozialhilfe (unentgeltliche Rechtsverbeiständung) · Sozialhilfe: Gewährung URB im Rekursverfahren.
Der Verein, für welchen die Rechtsvertreterin des Beschwerdeführers 1 tätig ist, ist nicht zur Anfechtung des Entscheids legitimiert, mit welchem die unentgeltliche Rechtsvertretung verweigert wurde (E. 1.3). Unter Berücksichtigung der gesamten Umstände wie des relativ schweren Eingriffs in die Rechtsstellung des Beschwerdeführers 1, dessen gesundheitliche Situation, kombiniert mit den sich widersprechenden ärztlichen Berichten und dem Entzug der aufschiebenden Wirkung durch die Beschwerdegegnerin in ihrer Verfügung wäre es im Zeitpunkt der Gesuchseinreichung geboten gewesen, von der Notwendigkeit einer Rechtsverbeiständung auszugehen und die unentgeltliche Rechtsvertretung für das Rekursverfahren zu gewähren (E. 4).
Gutheissung der Beschwerde des Beschwerdeführers 1, Gewährung UP/URB. Nichteintreten auf die Beschwerde der Beschwerdeführerin 2. · --- · Stichworte: · ANTRAG BEGRÜNDUNG BESCHWERDELEGITIMATION NOTWENDIGKEIT DER ANWALTLICHEN VERTRETUNG STREITGEGENSTAND UNENTGELTLICHER RECHTSBEISTAND (URB) WIRTSCHAFTLICHE HILFE · Rechtsnormen: · § 16 VRG § 16 Abs. II VRG § 21 Abs. I VRG § 49 VRG § 54 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4