Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2018.00790 • VG ZH VB.2018.00790 KI-generiert

Permanent Residence Permit Denial Based on Prior Criminal Conviction

Geschäftsnummer VB.2018.00790
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The applicant sought an early grant of a permanent residence permit based on successful integration, but the court dismissed the appeal because the applicant's conviction for initiating an attack with accomplices in 2009, resulting in a 15-month suspended sentence, still weighed against a finding of successful integration despite the time elapsed, due to the seriousness of the offense.

Legislator-Regeste

Amtlich

Erteilung der Niederlassungsbewilligung | [Der BF beantragt die Erteilung der Niederlassungsbewilligung wegen erfolgreicher Integration.] Der BF wurde wegen eines Ende August 2009 mit drei Mittätern begangenen und von ihm initiierten Angriffs mit 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe bestraft. Auch wenn die Tat mehr als neun Jahre zurückliegt, ist dieses Strafurteil bei der Frage, ob eine erfolgreiche Integration vorliege und ihm vorzeitig eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen ist, zu berücksichtigen. Die Schwere der Tat spricht auch heute noch gegen eine erfolgreiche Integration (E. 3). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Niederlassungsbewilligung strafbare Handlung bedingter Strafvollzug bisheriger Rechtsstatus Nichtigerklärung der erleichterten Einbürgerung Ausschaffungshaft

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Art. 126 Abs. I AIG
This provision appears to be the main legal basis for the decision regarding the issuance of the settlement permit, as it is listed under 'Rechtsnormen' and relates to the subject matter.
Art. 34 Abs. IV AuG
This provision is cited alongside Art. 126 Abs. I AIG as a relevant legal norm for the decision on the settlement permit.
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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 126 Abs. I AIG

This provision appears to be the main legal basis for the decision regarding the issuance of the settlement permit, as it is listed under 'Rechtsnormen' and relates to the subject matter.

Art. 34 Abs. IV AuG

This provision is cited alongside Art. 126 Abs. I AIG as a relevant legal norm for the decision on the settlement permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00790

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00790 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.02.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Erteilung der Niederlassungsbewilligung · [Der BF beantragt die Erteilung der Niederlassungsbewilligung wegen erfolgreicher Integration.] Der BF wurde wegen eines Ende August 2009 mit drei Mittätern begangenen und von ihm initiierten Angriffs mit 15 Monaten bedingter Freiheitsstrafe bestraft. Auch wenn die Tat mehr als neun Jahre zurückliegt, ist dieses Strafurteil bei der Frage, ob eine erfolgreiche Integration vorliege und ihm vorzeitig eine Niederlassungsbewilligung zu erteilen ist, zu berücksichtigen. Die Schwere der Tat spricht auch heute noch gegen eine erfolgreiche Integration (E. 3).

Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ERFOLGREICHE INTEGRATION ERTEILUNG NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG NIEDERLASSUNGSBEWILLIGUNG STRAFFÄLLIGKEIT STRAFREGISTEREINTRAG · Rechtsnormen: · Art. 126 Abs. I AIG Art. 34 Abs. IV AuG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3