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VB.2018.00789 • VG ZH VB.2018.00789 KI-generiert

Residence Permit Non-Extension Overturned Due to Insufficient Proof of Sham Marriage

Geschäftsnummer VB.2018.00789
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court considered the non-extension of a residence permit based on suspicions of a sham marriage. While acknowledging indicia like a significant age difference and the wife's social welfare dependency at the time of marriage, the court found that evidence of the couple living together, including items found during police and court-ordered apartment checks, did not definitively prove a sham marriage, thus overturning the non-extension.

Legislator-Regeste

Amtlich

Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung | Scheinehe Zu Recht würdigte die Vorinstanz den erheblichen Altersunterschied der Eheleute sowie die Tatsache, dass die Ehefrau (im Zeitpunkt der Heirat) als sozialhilfeabhängige und verschuldete Schweizerin der Zielgruppe angehörte, welche üblicherweise für Scheinehen ausgesucht werden, als Scheineheindizien (E. 3.1). Nicht gewürdigt wurden jedoch die Ergebnisse einer polizeilichen Wohnungskontrolle im Jahr 2017, anlässlich welcher etliche Kleidungsstücke und Dokumente beider Eheleute vorgefunden werden konnten. Die durch das Verwaltungsgericht angeordnete aktuelle Wohnungskontrolle ergab ebenfalls, dass die Eheleute zusammenleben. Zwar liegen verschiedene Indizien für eine Scheinehe vor, das Gesamtbild lässt diesen Schluss jedoch nicht zu (E. 3.2). Gutheissung.

Schlagwörter

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Aufenthaltsbewilligungen Feststellung einer Scheinehe Polizeibewilligung uneheliches Konkubinat Errungenschaft Nachweis der Staatenlosigkeit

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 51 Abs. I lit. a AIG

Used as the legal basis for the decision regarding the non-extension of the residence permit.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00789

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00789 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.04.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung · Scheinehe Zu Recht würdigte die Vorinstanz den erheblichen Altersunterschied der Eheleute sowie die Tatsache, dass die Ehefrau (im Zeitpunkt der Heirat) als sozialhilfeabhängige und verschuldete Schweizerin der Zielgruppe angehörte, welche üblicherweise für Scheinehen ausgesucht werden, als Scheineheindizien (E. 3.1).

Nicht gewürdigt wurden jedoch die Ergebnisse einer polizeilichen Wohnungskontrolle im Jahr 2017, anlässlich welcher etliche Kleidungsstücke und Dokumente beider Eheleute vorgefunden werden konnten. Die durch das Verwaltungsgericht angeordnete aktuelle Wohnungskontrolle ergab ebenfalls, dass die Eheleute zusammenleben. Zwar liegen verschiedene Indizien für eine Scheinehe vor, das Gesamtbild lässt diesen Schluss jedoch nicht zu (E. 3.2). Gutheissung. · --- · Stichworte: · GUTHEISSUNG SCHEINEHE ZUSAMMENWOHNEN · Rechtsnormen: · Art. 51 Abs. I lit. a AIG · Publikationen:

· - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3