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VB.2018.00748 • VG ZH VB.2018.00748 KI-generiert

Administrative Court Reopens Building Permit Case Following Supreme Court Remand

Geschäftsnummer VB.2018.00748
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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In a case concerning a building permit, the Administrative Court resumed proceedings following a remand from the Federal Supreme Court, which had found that the factual investigation regarding the status and use of the parking spaces in dispute was incomplete. Consequently, the Administrative Court ruled that the matter must be reopened to clarify the facts and then remanded the case back to the Building Appeals Court for a new decision based on the clarified facts.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2017.00068) | Wiederaufnahme. Abklärung des Sachverhalts. Rückweisung. Das Bundesgericht führte aus, dass bezüglich der streitbetroffenen Parkplätze und ihrem Bestandesschutz bzw. ihrer Nutzung eine lückenhafte Sachverhaltsabklärung bestünde und wies die Streitsache an das Verwaltungsgericht zurück. Die Streitsache ist wieder aufzunehmen und zur Sachverhaltsabklärung und zu neuer Entscheidung an das Baurekursgericht zurückzuweisen. Rückweisung.

Schlagwörter

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Wiederaufnahme des Verfahrens Baubewilligung Administrativuntersuchung Streitgegenstand Nichtigkeitsklage im Gemeinschaftsrecht Augenschein

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 64 Abs. 1 VRG

This provision was cited in the context of remanding the case for further factual clarification and a new decision.

§ 7 Abs. 1 VRG

This provision was cited, likely governing the procedure for reopening the case.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00748

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00748 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 19.12.2018 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung (Wiederaufnahme von VB.2017.00068) · Wiederaufnahme. Abklärung des Sachverhalts. Rückweisung. Das Bundesgericht führte aus, dass bezüglich der streitbetroffenen Parkplätze und ihrem Bestandesschutz bzw. ihrer Nutzung eine lückenhafte Sachverhaltsabklärung bestünde und wies die Streitsache an das Verwaltungsgericht zurück. Die Streitsache ist wieder aufzunehmen und zur Sachverhaltsabklärung und zu neuer Entscheidung an das Baurekursgericht zurückzuweisen. Rückweisung. · --- · Stichworte: · ABKLÄRUNG BESTANDESGARANTIE RÜCKWEISUNG SACHVERHALTSABKLÄRUNG SACHVERHALTSERMITTLUNG WIEDERAUFNAHME · Rechtsnormen: · § 7 Abs. 1 VRG § 64 Abs. 1 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 5