Property Owner v. Skate Facility Provisional Ban Appeal
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertA property owner challenged a provisional ban on an unpermitted skate facility due to noise emissions audible on their balcony, establishing standing because the noise affected them more severely than the general public. The court reasoned that deviations from approved plans necessitate initiating a building permit procedure where provisional measures can be ordered, but the complaining party failed to demonstrate the prerequisites for imposing such provisional measures against the existing facility, leading to the dismissal of the appeal and the request for provisional measures.
Legislator-Regeste
Amtlichvorsorgliches Nutzungsverbot | Vorsorgliches Nutzungsverbot einer unbewilligten Skateanlage infolge Lärmimmissionen. Auf dem Balkon der beschwerdeführerischen Stockwerkeigentumseinheit sind Lärmimmissionen der rund 100 m entfernten Anlage hörbar. Dadurch ist der Beschwerdeführer stärker als beliebige Dritte von der abschlägigen erstinstanzlichen Anordnung betroffen und mithin legitimiert (E. 3.3). Wird von bewilligten Plänen abgewichen, so ist die fragliche Baute oder Anlage nicht bereits aus diesem Grund abzubrechen oder zu ändern. Vielmehr ist, falls ein möglicherweise bewilligungspflichtiger Sachverhalt vorliegt, ein diesbezügliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten; in diesem Verfahren können vorsorgliche Massnahmen angeordnet werden. Diejenige Partei, welche sich gegen die fragliche Anlage zur Wehr setzt, hat das Bestehen der Voraussetzungen für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen darzulegen. Dies ist dem Beschwerdeführer nicht gelungen (E. 4.4). Abweisung Beschwerde; Abweisung vorsorgliche Massnahmen.
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KI-generiertThis provision is cited in the list of legal norms applicable to the case, although the dispositive itself only addresses the procedural outcome and costs.
This provision is cited in the list of legal norms applicable to the case, but is not explicitly mentioned in the final orders regarding the merits or procedure applied for the decision.
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Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00744
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00744 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.02.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · vorsorgliches Nutzungsverbot · Vorsorgliches Nutzungsverbot einer unbewilligten Skateanlage infolge Lärmimmissionen. Auf dem Balkon der beschwerdeführerischen Stockwerkeigentumseinheit sind Lärmimmissionen der rund 100 m entfernten Anlage hörbar. Dadurch ist der Beschwerdeführer stärker als beliebige Dritte von der abschlägigen erstinstanzlichen Anordnung betroffen und mithin legitimiert (E. 3.3).
Wird von bewilligten Plänen abgewichen, so ist die fragliche Baute oder Anlage nicht bereits aus diesem Grund abzubrechen oder zu ändern. Vielmehr ist, falls ein möglicherweise bewilligungspflichtiger Sachverhalt vorliegt, ein diesbezügliches Baubewilligungsverfahren einzuleiten; in diesem Verfahren können vorsorgliche Massnahmen angeordnet werden. Diejenige Partei, welche sich gegen die fragliche Anlage zur Wehr setzt, hat das Bestehen der Voraussetzungen für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen darzulegen. Dies ist dem Beschwerdeführer nicht gelungen (E. 4.4).
Abweisung Beschwerde; Abweisung vorsorgliche Massnahmen. · --- · Stichworte: · GESUNDHEITSGEFÄHRDUNG LÄRMIMMISSIONEN LEGITIMATION SCHWERER NACHTEIL VORSORGLICHE MASSNAHME · Rechtsnormen: · § 338a PBG § 6 VRG § 21 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3