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VB.2018.00690 • VG ZH VB.2018.00690 KI-generiert

Architectural Permit Review and Remand for Lack of Expert Assessment

Geschäftsnummer VB.2018.00690
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

KI-generiert

The administrative court reviewed a building permit and street-law permit for a residential development located in a core zone and near a listed inventory object with an undefined scope of protection, where the project featured unusual architecture regarding window and building arrangement and roof ridges. The court found the prior decision flawed because the assessment of whether the project achieved a satisfactory overall effect required specialized architectural knowledge and expertise in heritage preservation, which the lower court members demonstrably lacked, leading to a failure to adequately address the actual impact of the unique architecture on the surroundings, thus necessitating a remand.

Legislator-Regeste

Amtlich

Baubewilligung + strassenpolizeiliche Bewilligung für Wohnüberbauung | Fachliche Beurteilung der besonderen Architektur eines Bauprojekts in der Kernzone. Die Beurteilung, ob mit einem Bauvorhaben eine befriedigende bzw. gute Gesamtwirkung erreicht wird, hat nicht nach subjektivem Empfinden, sondern nach objektiven Massstäben und mit nachvollziehbarer Begründung zu erfolgen (E. 3.2). Das Bauprojekt kommt in der Kernzone und in unmittelbarer Nähe eines Inventarobjekts mit unbekanntem Schutzumfang zu stehen und weist hinsichtlich der Fenster- und der Gebäudeanordnung sowie hinsichtlich der Dachfirste keine alltägliche Architektur auf. Angesichts dieser Besonderheiten bedarf es vorliegend besonderer Kenntnisse in Architektur und zusätzlich besonderer Ausbildungen und/oder Erfahrungen im Bereich der Denkmalpflege. Dies ist bei den Mitgliedern des baugerichtlichen Spruchkörpers vorliegend nicht ersichtlich. Eine fachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Auswirkungen der besonderen Architektur auf die Umgebung lässt sich dem vorinstanzlichen Entscheid nicht entnehmen, weshalb dieser rechtsfehlerhaft ist (E. 3.4). Rückweisung.

Schlagwörter

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Baubewilligung für Wohngebäude Kognitionsbefugnis Bauzone Planauflage Haftprüfungsverfahren Administrativgutachten

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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§ 238 PBG

This provision likely governed the substantive review of the building permit application concerning architecture and environmental impact, leading to the annulment/remand.

§ 64 Abs. I VRG

This provision was cited concerning the composition or expertise of the deciding body, justifying the finding that the decision was flawed due to a lack of specific expertise.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00690

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00690 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 27.02.2020 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 08.09.2020 nicht eingetreten. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Baubewilligung + strassenpolizeiliche Bewilligung für Wohnüberbauung · Fachliche Beurteilung der besonderen Architektur eines Bauprojekts in der Kernzone. Die Beurteilung, ob mit einem Bauvorhaben eine befriedigende bzw. gute Gesamtwirkung erreicht wird, hat nicht nach subjektivem Empfinden, sondern nach objektiven Massstäben und mit nachvollziehbarer Begründung zu erfolgen (E. 3.2).

Das Bauprojekt kommt in der Kernzone und in unmittelbarer Nähe eines Inventarobjekts mit unbekanntem Schutzumfang zu stehen und weist hinsichtlich der Fenster- und der Gebäudeanordnung sowie hinsichtlich der Dachfirste keine alltägliche Architektur auf. Angesichts dieser Besonderheiten bedarf es vorliegend besonderer Kenntnisse in Architektur und zusätzlich besonderer Ausbildungen und/oder Erfahrungen im Bereich der Denkmalpflege. Dies ist bei den Mitgliedern des baugerichtlichen Spruchkörpers vorliegend nicht ersichtlich. Eine fachliche Auseinandersetzung mit den tatsächlichen Auswirkungen der besonderen Architektur auf die Umgebung lässt sich dem vorinstanzlichen Entscheid nicht entnehmen, weshalb dieser rechtsfehlerhaft ist (E. 3.4).

Rückweisung. · --- · Stichworte: · BESONDERE FACHKENNTNIS DENKMALSCHUTZ EINORDNUNG EINORDNUNGSPRÜFUNG FACHGERICHT GUTACHTEN KERNZONE SPRUCHKÖRPER · Rechtsnormen: · § 238 PBG § 64 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3