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VB.2018.00661 • VG ZH VB.2018.00661 KI-generiert

Father's Bid for Timely and Subsequent Family Reunification Over Children

Geschäftsnummer VB.2018.00661
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Teilweise gutgeheissen (Partially Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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A father sought timely and subsequent family reunification for his children from a previous relationship. The court determined there was no right to an immediate decision and, regarding the father's right to reunification, found that the decision rested in discretionary power, noting an improvement in the father's financial situation which cast doubt on a sufficiently concrete risk of social assistance dependency concerning the younger child, leading to a partial acceptance and remand for re-examination on that specific child. However, the court affirmed the rejection of the subsequent family reunification for the older child because the asserted important reasons were entirely unsubstantiated.

Legislator-Regeste

Amtlich

Familiennachzug | [Fristgerechtes und nachträgliches Familiennachzugsgesuch für die Kinder aus einer vorangehenden Beziehung.] Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Entscheid (E. 1.2). Der Vater hat keinen Anspruch auf Familiennachzug, der Entscheid liegt im pflichtgemässem Ermessen (E. 2). Die finanzielle Situation des Vaters hat sich verbessert, weshalb fraglich ist, ob noch von einer hinreichend konkreten Gefahr einer Sozialhilfeabhängigkeit ausgegangen werden kann. Rückweisung zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid betreffend des jüngeren Kindes (E. 4.4.1). Die geltend gemachten wichtigen Gründe sind in keiner Art und Weise belegt oder substanziiert dargelegt worden. Der nachträgliche Familiennachzug des älteren Kindes ist zu Recht abgewiesen worden. Teilweise Gutheissung und Rückweisung zum Neuentscheid.

Schlagwörter

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Familiennachzug Recht auf Familiengründung wichtige familiäre Gründe Rechte des Kindes Feststellung des Kindesverhältnisses gemeinschaftliche Adoption

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 44 AIG

The court addressed the legal basis for family reunification concerning the older child's application.

Art. 8 EMRK

The court considered the right to respect for private and family life concerning the applications.

Art. 73 Abs. I VZAE

The court applied this provision regarding the discretionary nature of family reunification for the father.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00661

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00661 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 06.02.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Familiennachzug · [Fristgerechtes und nachträgliches Familiennachzugsgesuch für die Kinder aus einer vorangehenden Beziehung.] Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Entscheid (E. 1.2). Der Vater hat keinen Anspruch auf Familiennachzug, der Entscheid liegt im pflichtgemässem Ermessen (E. 2).

Die finanzielle Situation des Vaters hat sich verbessert, weshalb fraglich ist, ob noch von einer hinreichend konkreten Gefahr einer Sozialhilfeabhängigkeit ausgegangen werden kann. Rückweisung zur weiteren Untersuchung und zum Neuentscheid betreffend des jüngeren Kindes (E. 4.4.1). Die geltend gemachten wichtigen Gründe sind in keiner Art und Weise belegt oder substanziiert dargelegt worden. Der nachträgliche Familiennachzug des älteren Kindes ist zu Recht abgewiesen worden. Teilweise Gutheissung und Rückweisung zum Neuentscheid. · --- · Stichworte:

· FAMILIENNACHZUG NACHTRÄGLICHER FAMILIENNACHZUG WICHTIGE GRÜNDE · Rechtsnormen: · Art. 44 AIG Art. 8 EMRK Art. 73 Abs. I VZAE · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3