Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
VB.2018.00646 • VG ZH VB.2018.00646 KI-generiert

Appeal Against Traffic Warning After Permit Confiscation

Geschäftsnummer VB.2018.00646
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Gutgeheissen (Allowed)

Legislator-Zusammenfassung

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The case concerned an appeal against the issuance of a warning for the traffic offense of driving without proper accompaniment while operating as a learner driver, following a criminal conviction for the same act; the court reasoned that because the learner's permit had already been temporarily confiscated for three weeks by the police, which constituted a clearly stricter measure than the warning appropriate for a light infraction, it was inappropriate to impose the warning in addition to the already executed, more severe measure, leading to the granting of the appeal.

Legislator-Regeste

Amtlich

Verwarnung | Kein korrektes Begleiten eines Lernfahrers (Fahren ohne Berechtigung). Leichte Widerhandlung. Verwarnung nach Rückgabe des vorläufig abgenommenen Lernfahrausweises. Der Beschwerdeführer wurde rechtskräftig vom Obergericht verurteilt. Der Beschwerdegegner ist bei seiner rechtlichen Würdigung zu Recht nicht vom Strafurteil abgewichen und hat die Verkehrsregelverletzung als leichte und nicht als besonders leichte Widerhandlung beurteilt (E. 4.1). Die Abnahme eines Ausweises durch die Polizei hat die Wirkung des Entzugs. Vorliegend war der Lernfahrausweis rund drei Wochen entzogen. Dies stellt eine klar schärfere Massnahme dar als eine Verwarnung, wie sie für die vorliegende leichte Widerhandlung an sich auszusprechen wäre. Folglich besteht kein Raum, um neben der bereits vollzogenen schärferen Massnahme zusätzlich eine Verwarnung auszusprechen (E. 4.2). Gutheissung.

Schlagwörter

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Polizeibewilligung strafrechtliche Einziehung Ordnungsbusse Fahren ohne Berechtigung Entzug der Konzession verbotene Eigenmacht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 54 Abs. IV SVG

The appeal was granted because the already executed measure (withdrawal of the driving license) was more severe than the warning that would normally be issued for this light violation.

Art. 54 Abs. V SVG

The court ruled on the case based on this provision regarding the execution of the penalty.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00646

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00646 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 30.07.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Administrativmassnahmen im Strassenverkehr · Betreff: · Verwarnung · Kein korrektes Begleiten eines Lernfahrers (Fahren ohne Berechtigung). Leichte Widerhandlung. Verwarnung nach Rückgabe des vorläufig abgenommenen Lernfahrausweises. Der Beschwerdeführer wurde rechtskräftig vom Obergericht verurteilt. Der Beschwerdegegner ist bei seiner rechtlichen Würdigung zu Recht nicht vom Strafurteil abgewichen und hat die Verkehrsregelverletzung als leichte und nicht als besonders leichte Widerhandlung beurteilt (E. 4.1).

Die Abnahme eines Ausweises durch die Polizei hat die Wirkung des Entzugs. Vorliegend war der Lernfahrausweis rund drei Wochen entzogen. Dies stellt eine klar schärfere Massnahme dar als eine Verwarnung, wie sie für die vorliegende leichte Widerhandlung an sich auszusprechen wäre. Folglich besteht kein Raum, um neben der bereits vollzogenen schärferen Massnahme zusätzlich eine Verwarnung auszusprechen (E. 4.2). Gutheissung. · --- · Stichworte: · ENTZUG LEICHTE WIDERHANDLUNG LERNFAHRAUSWEIS STRAFURTEIL STRASSENVERKEHRSRECHT VERWARNUNG · Rechtsnormen:

· Art. 15 SVG Art. 16 Abs. II SVG Art. 16a Abs. I lit. a SVG Art. 16a Abs. III SVG Art. 16a Abs. IV SVG Art. 54 Abs. IV SVG Art. 54 Abs. V SVG Art. 95 Abs. I lit. d SVG Art. 100 Abs. I Ziff. 1 SVG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4