Appeal Dismissal for Non-Payment of Installment Security Deposit
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe petitioner requested to pay a security deposit, previously mandated by a presidential decree, in three installments, which was conditionally granted with the strict warning that default on even one installment would lead to non-admittance of the appeal. Although the petitioner timely paid the first installment, they failed to pay the second installment due by December 31, 2018, resulting in the court deciding not to proceed with the substantive review of the appeal due to the breach of the condition imposed for the installment payment arrangement.
Legislator-Regeste
AmtlichAufenthaltsbewilligung | [Nichteintreten infolge Kautionssäumnis] Der Beschwerdeführer ersuchte mit Eingabe vom 27./29. Oktober 2018 darum, eine ihm mit Präsidialverfügung vom 1. Oktober 2018 abverlangte Sicherheit in vier Raten bezahlen zu dürfen. Der Abteilungspräsident gestattete ihm das mit Verfügung vom 29. Oktober 2018 – unter dem Hinweis, es gebe keinen Anspruch hierauf und weitere Fristerstreckungen fielen ausser Betracht – in dem Sinn eingeschränkt, dass das Erbringen des Kostenvorschusses immerhin später als ursprünglich vorgesehen in drei Monatsraten zu je Fr. 700.- geschehen müsse, nämlich bis Ende November sowie Dezember jenes Jahres und Januar 2019; dabei zöge Säumnis auch nur mit einer Rate Nichteintreten auf das Rechtsmittel nach sich. Der Beschwerdeführer leistete die erste Rate fristgerecht, hingegen bis heute nicht die per 31. Dezember 2018 zu zahlende. Abweisung UP/URB. Nichteintreten.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertThis provision is cited as the basis for the decision of non-admission (Nichteintreten) due to failure to pay the security deposit.
Cited in relation to procedural rules governing the security deposit.
Cited in relation to procedural rules governing the security deposit.
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00632
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00632 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.01.2019 · Spruchkörper: · 4. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Nichteintreten infolge Kautionssäumnis] Der Beschwerdeführer ersuchte mit Eingabe vom 27./29. Oktober 2018 darum, eine ihm mit Präsidialverfügung vom 1. Oktober 2018 abverlangte Sicherheit in vier Raten bezahlen zu dürfen. Der Abteilungspräsident gestattete ihm das mit Verfügung vom 29.
Oktober 2018 – unter dem Hinweis, es gebe keinen Anspruch hierauf und weitere Fristerstreckungen fielen ausser Betracht – in dem Sinn eingeschränkt, dass das Erbringen des Kostenvorschusses immerhin später als ursprünglich vorgesehen in drei Monatsraten zu je Fr. 700.- geschehen müsse, nämlich bis Ende November sowie Dezember jenes Jahres und Januar 2019; dabei zöge Säumnis auch nur mit einer Rate Nichteintreten auf das Rechtsmittel nach sich. Der Beschwerdeführer leistete die erste Rate fristgerecht, hingegen bis heute nicht die per 31.
Dezember 2018 zu zahlende. Abweisung UP/URB. Nichteintreten. · --- · Stichworte: · GESUCH UM UNENTGELTLICHE RECHTSPFLEGE KAUTION KAUTIONSFRIST NICHTEINTRETEN RECHTSMISSBRAUCH SÄUMNIS · Rechtsnormen: · § 15 Abs. 2 VRG § 16 Abs. 1 VRG § 16 Abs. 2 VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4