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VB.2018.00569 • VG ZH VB.2018.00569 KI-generiert

Residence Permit Revocation Upheld Due to Drug Trafficking Conviction

Geschäftsnummer VB.2018.00569
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The administrative court upheld the revocation of a residence permit based on the permit holder's criminal conviction for drug trafficking resulting in a 3.5-year prison sentence, finding that the seriousness of the offense and prior criminal history established a significant public interest in deportation. The court reasoned that while the permit holder had sole custody of his 11-year-old son who possessed an independent right of residence, the son could potentially be placed in foster care, as he had been during the father's incarceration, and a return to the home country was otherwise deemed reasonable for the father, thus outweighing the interest in maintaining family life under the applicable laws.

Legislator-Regeste

Amtlich

Aufenthaltsbewilligung | [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Straffälligkeit. Der Beschwerdeführer verfügt über das alleinige Sorgerecht und hat eine allfällige Trennung von seinem 11-jährigen Sohn hinzunehmen.] Der Widerrufsgrund ist mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren erfüllt (E. 4.1.). Angesichts der Deliktart (Drogenhandel) und der mehrfachen Straffälligkeit des Beschwerdeführers liegt ein grosses öffentliches Interesse an der Wegweisung vor (E. 4.3). Eine Rückkehr in seine Heimat ist dem Beschwerdeführer grundsätzlich zuzumuten (E. 5.4). Der 11-jährige Sohn des Beschwerdeführers verfügt über eine Niederlassungsbewilligung und hat somit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Im Rahmen von kindesschutzrechtlichen Massnahmen könnte dieser erneut in einer Pflegefamilie untergebracht werden, wie dies schon während des Strafvollzugs des Beschwerdeführers der Fall war (E. 5.5). Abweisung der Beschwerde.

Schlagwörter

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Widerruf der Aufenthaltsbewilligung Betäubungsmittelhandel Familienwegweisung Aufenthaltsbewilligung strafbare Handlung Rückkehrrecht

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 62 Abs. I lit. b AIG

This provision is cited as the legal basis for the revocation of the residence permit due to criminality, which is the central issue decided upon.

Art. 13 BV

This provision regarding the protection of the family is mentioned in the context of the decision regarding the appeal.

Art. 8 EMRK

This provision regarding the right to respect for private and family life is mentioned in the context of the decision regarding the appeal.

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00569

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00569 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 20.03.2019 · Spruchkörper: · 2. Abteilung/2. Kammer · Weiterzug: · Das Bundesgericht hat eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten gegen diesen Entscheid am 04.02.2020 abgewiesen. · Rechtsgebiet: · Ausländerrecht · Betreff: · Aufenthaltsbewilligung · [Widerruf der Aufenthaltsbewilligung wegen Straffälligkeit. Der Beschwerdeführer verfügt über das alleinige Sorgerecht und hat eine allfällige Trennung von seinem 11-jährigen Sohn hinzunehmen.] Der Widerrufsgrund ist mit der Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von 3,5 Jahren erfüllt (E. 4.1.). Angesichts der Deliktart (Drogenhandel) und der mehrfachen Straffälligkeit des Beschwerdeführers liegt ein grosses öffentliches Interesse an der Wegweisung vor (E. 4.3).

Eine Rückkehr in seine Heimat ist dem Beschwerdeführer grundsätzlich zuzumuten (E. 5.4). Der 11-jährige Sohn des Beschwerdeführers verfügt über eine Niederlassungsbewilligung und hat somit ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Im Rahmen von kindesschutzrechtlichen Massnahmen könnte dieser erneut in einer Pflegefamilie untergebracht werden, wie dies schon während des Strafvollzugs des Beschwerdeführers der Fall war (E. 5.5). Abweisung der Beschwerde. · --- · Stichworte: · ANLASSTAT DROGENHANDEL FAMILIENLEBEN KINDESWOHL LÄNGERFRISTIGE FREIHEITSSTRAFE STRAFFÄLLIGKEIT VERHÄLTNISSE IM HEIMATLAND VERSCHULDEN WIDERRUF DER AUFENTHALTSBEWILLIGUNG · Rechtsnormen: · Art. 62 Abs. I lit. b AIG Art. 13 BV Art. 8 EMRK · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3