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VB.2018.00555 • VG ZH VB.2018.00555 KI-generiert

Denial of Conditional Release Based on Unfavorable Prognosis Despite Positive Expert Report

Geschäftsnummer VB.2018.00555
Gericht / Behörde
Rechtsordnung Schweiz · Kanton Zürich (CH-ZH)
Entscheiddatum
Ausgang Abgewiesen (Dismissed)

Legislator-Zusammenfassung

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The court dismissed an appeal seeking conditional release from imprisonment under Article 86 of the Criminal Code, finding that an oral hearing was unnecessary and relying on an existing expert report regarding recidivism risk and a positive prognosis. The court determined that the existing assessment remained current, but this was negatively impacted by the appellant's lack of or discontinued offense-oriented therapy, resulting in an overall unfavorable prognosis required for conditional release; however, since the prognosis could still improve through a previously ordered transfer and planned supervised outings, the conditional release was ultimately denied.

Legislator-Regeste

Amtlich

bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB | Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug. Keine Durchführung einer mündlichen Verhandlung (E. 2). Dem Gutachten kommt weiterhin Aktualität zu, weshalb bezüglich der Beurteilung der Rückfallgefahr sowie der gestellten Legalprognose auf dieses abgestellt werden kann (E. 5.3). Die Legalprognose wird zudem durch die fehlende bzw. abgebrochene deliktorientierte Therapie belastet (E. 5.4). Insgesamt ist der Beschwerdeführerin keine günstige Prognose im Sinn von Art. 86 Abs. 1 StGB zu stellen. Da diese - mittels der bereits verfügten Verlegung und den geplanten begleiteten Ausgängen - noch verbessert werden kann, ist die bedingte Entlassung zu verweigern (E. 5.6). Abweisung.

Schlagwörter

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bedingte Entlassung ungünstige Prognose Rückfall bei Straftaten Gefängnisstrafe mündliche Verhandlung Strafaufschub

Zitierte Gesetzesbestimmungen

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Zentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator

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Art. 86 StGB

The appeal was dismissed because the appellant could not be granted a favorable prognosis in the sense of Art. 86 para. 1 StGB.

Art. 86 Abs. I StGB

The final decision addresses the favorable prognosis requirement for conditional release stipulated in this provision.

§ 59 Abs. I VRG

This provision likely relates to the procedure or the decision to not hold an oral hearing, as mentioned in the summary (E. 2).

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Volltext

Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00555

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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00555 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 07.02.2019 · Spruchkörper: · 3. Abteilung/Einzelrichter · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Übriges Verwaltungsrecht · Betreff: · bedingte Entlassung nach Art. 86 StGB · Bedingte Entlassung aus dem Strafvollzug.

Keine Durchführung einer mündlichen Verhandlung (E. 2). Dem Gutachten kommt weiterhin Aktualität zu, weshalb bezüglich der Beurteilung der Rückfallgefahr sowie der gestellten Legalprognose auf dieses abgestellt werden kann (E. 5.3). Die Legalprognose wird zudem durch die fehlende bzw. abgebrochene deliktorientierte Therapie belastet (E. 5.4). Insgesamt ist der Beschwerdeführerin keine günstige Prognose im Sinn von Art. 86 Abs. 1 StGB zu stellen. Da diese - mittels der bereits verfügten Verlegung und den geplanten begleiteten Ausgängen - noch verbessert werden kann, ist die bedingte Entlassung zu verweigern (E. 5.6).

Abweisung. · --- · Stichworte: · AKTUALITÄT ANHÖRUNG ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG BEDINGTE ENTLASSUNG DIFFERENZIALPROGNOSE GUTACHTEN LEGALPROGNOSE RÜCKFALLGEFAHR STRAFVOLLZUG THERAPIE · Rechtsnormen: · Art. 6 Ziff. 1 EMRK Art. 86 StGB Art. 86 Abs. I StGB § 59 Abs. I VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 4