Administrative Appeal on Historic Building Protection Jurisdiction and Scope
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe administrative court considered an appeal regarding the designation of an economy building adjacent to a protected historic inn as a protected monument, determining that the municipality is only competent to protect objects of purely local significance, while objects with broader importance fall under cantonal jurisdiction for protection measures. The court affirmed the significant situational value and historical testimony of the economy building due to its ensemble relationship with the already protected inn, despite being built decades later, and found a substantial public interest in protecting the interior elements, as their alteration would significantly impair the monument's unity and comprehensibility. However, the court partially granted the appeal because the lower building appeals court failed to adequately justify why the protection of the roof and facades should be comprehensive beyond the scope recommended in the expert opinion, given its assessment of the building's overall intrinsic value as "rather low."
Legislator-Regeste
AmtlichUnterschutzstellung | Ökonomiegebäude neben denkmalgeschütztem Gasthof auf Passhöhe: Zuständigkeit; Situationswert; Verhältnismässigkeit des Schutzumfangs; Abweichung vom Gutachten. Die Gemeinde ist nach dem klaren Wortlaut von § 211 PBG lediglich für die Beurteilung von Schutzobjekten (rein) kommunaler Bedeutung zuständig. Bei all denjenigen Objekten, welchen wie vorliegend eine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt, ist dagegen die kantonale Behörde sowohl für die Prüfung der Frage, ob ein überkommunales Schutzobjekt vorliegt, als auch für die Anordnung von Schutzmassnahmen zuständig (E. 4.3). Aufgrund der Stellung des Ökonomiegebäudes in seiner Umgebung als Ensemble zusammen mit dem bereits geschützten Gasthof ist vorliegend ein hoher Situationswert und damit eine wichtige Zeugenschaft zu bejahen. Dass dieses erst rund dreissig Jahre nach dem Gasthof erstellt wurde, steht nicht entgegen, da es nach der Rechtsprechung neben einheitlich geplanten Gebäudeensembles auch solche gibt, welche historisch gewachsen sind (E. 6.4). Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Unterschutzstellung des Innern, wenn dessen Veränderung die Einheit des Hauses weitgehend zerstören sowie die "Lesbarkeit" des Baudenkmals und den Sinn der Unterstellung stark beeinträchtigen würde. Dies trifft auf die tragenden Elemente im Inneren ohne Weiteres zu, auch wenn diese nicht mehr vollständig aus Originalbauteilen bestehen. Nachdem das Baurekursgericht den Eigenwert gesamthaft betrachtet als "eher gering" beurteilt hat, begründete es nicht nachvollziehbar, weshalb der Schutz des Dachs und der Fassaden über das Gutachten hinausgehend umfassend sein sollte (E. 7.4). Teilweise Gutheissung.
Schlagwörter
KI-generiertZitierte Gesetzesbestimmungen
KI-generiertVerwandte Entscheide
KI-generiertZentrale Rechtsfragen, extrahiert von Legislator
KI-generiertDetermines the competence of the municipality regarding protection objects of purely municipal significance, which implied the cantonal authority's jurisdiction in this case.
Cited in the context of the final decision regarding the partial granting of the appeal (implied application in the dispositive, as it is listed under 'Rechtsnormen' and the decision modifies the lower court's ruling).
Volltext
Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00519
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00519 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 14.03.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht · Betreff: · Unterschutzstellung · Ökonomiegebäude neben denkmalgeschütztem Gasthof auf Passhöhe: Zuständigkeit; Situationswert; Verhältnismässigkeit des Schutzumfangs; Abweichung vom Gutachten. Die Gemeinde ist nach dem klaren Wortlaut von § 211 PBG lediglich für die Beurteilung von Schutzobjekten (rein) kommunaler Bedeutung zuständig.
Bei all denjenigen Objekten, welchen wie vorliegend eine darüber hinausgehende Bedeutung zukommt, ist dagegen die kantonale Behörde sowohl für die Prüfung der Frage, ob ein überkommunales Schutzobjekt vorliegt, als auch für die Anordnung von Schutzmassnahmen zuständig (E. 4.3). Aufgrund der Stellung des Ökonomiegebäudes in seiner Umgebung als Ensemble zusammen mit dem bereits geschützten Gasthof ist vorliegend ein hoher Situationswert und damit eine wichtige Zeugenschaft zu bejahen. Dass dieses erst rund dreissig Jahre nach dem Gasthof erstellt wurde, steht nicht entgegen, da es nach der Rechtsprechung neben einheitlich geplanten Gebäudeensembles auch solche gibt, welche historisch gewachsen sind (E. 6.4).
Es besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Unterschutzstellung des Innern, wenn dessen Veränderung die Einheit des Hauses weitgehend zerstören sowie die "Lesbarkeit" des Baudenkmals und den Sinn der Unterstellung stark beeinträchtigen würde. Dies trifft auf die tragenden Elemente im Inneren ohne Weiteres zu, auch wenn diese nicht mehr vollständig aus Originalbauteilen bestehen. Nachdem das Baurekursgericht den Eigenwert gesamthaft betrachtet als "eher gering" beurteilt hat, begründete es nicht nachvollziehbar, weshalb der Schutz des Dachs und der Fassaden über das Gutachten hinausgehend umfassend sein sollte (E. 7.4).
Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · DENKMALPFLEGE DENKMALSCHUTZ GUTACHTEN ÖKONOMIEGEBÄUDE SCHUTZUMFANG SCHUTZWÜRDIGKEIT SITUATIONSWERT VERHÄLTNISMÄSSIGKEIT WICHTIGER ZEUGE ZEUGENSCHAFT · Rechtsnormen: · § 203 Abs. I lit. c PBG § 211 Abs. I PBG § 211 Abs. II PBG § 7 Abs. IV VRG · Publikationen: · - keine - · Gewichtung: (1 von hoher / 5 von geringer Bedeutung) · Gewichtung: 3