Public Procurement for Used Clothing Container Collection: Invalidity of Negotiated Award Due to Classification as Public Mandate
Legislator-Zusammenfassung
KI-generiertThe court reviewed a public procurement matter concerning the exclusive right granted for the collection and disposal of used clothing containers, determining that the contract constituted a public mandate because waste disposal is a typical public task, regardless of who ultimately benefits from the collected materials. The court calculated the contract's value based on the anticipated revenue from recycling the textiles, minus the payment to the contracting authority, and found this value exceeded the threshold requiring a formal tender procedure, thus invalidating the freely negotiated award. While the court can issue directives to the public authority regarding its contractual conduct due to the improper award, these directives are primarily limited to future measures, leading to the partial approval of the challenge.
Legislator-Regeste
AmtlichSubmission | Container und Sammlung für Altkleider: Zulässigkeit des vereinbarten Exklusivrechts (öffentliche Beschaffung, freihändige Vergabe, massgeblicher Schwellenwert, Rechtsfolgen unzulässiger Vertragsschluss). Ein öffentlicher Auftrag und damit eine öffentliche Beschaffung liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben einen synallagmatischen Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abschliesst. Die Entsorgung von Abfällen ist eine typische Aufgabe des Gemeinwesens, die im öffentlichen Interesse durchgeführt wird. Nicht erheblich ist, ob der öffentliche Auftraggeber die Leistung selber benötigt oder ob sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird (E. 1). Der Auftragswert entspricht dem Erlös, den die Mitbeteiligte mit der Verwertung der ihr überlassenen Alttextilien mutmasslich erzielen kann, abzüglich des der Beschwerdegegnerin zu zahlenden Betrages. Angesichts des so errechneten Auftragswerts besteht kein Raum für eine freihändige Vergabe (E. 3). Bei unzulässigem Vertragsschluss kann das Verwaltungsgericht dem öffentlichen Auftraggeber Vorschriften über dessen vertragliches Verhalten machen. Diese sind jedoch im Wesentlichen auf zukünftige Massnahmen beschränkt (E. 4). Teilweise Gutheissung.
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Verwaltungsgericht des Kantons Zürich: VB.2018.00469
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--- · --- · --- · Geschäftsnummer: · VB.2018.00469 · Entscheidart und -datum: · Endentscheid vom 17.01.2019 · Spruchkörper: · 1. Abteilung/1. Kammer · Weiterzug: · Dieser Entscheid ist rechtskräftig. · Rechtsgebiet: · Submissionsrecht · Betreff: · Submission · Container und Sammlung für Altkleider: Zulässigkeit des vereinbarten Exklusivrechts (öffentliche Beschaffung, freihändige Vergabe, massgeblicher Schwellenwert, Rechtsfolgen unzulässiger Vertragsschluss). Ein öffentlicher Auftrag und damit eine öffentliche Beschaffung liegt vor, wenn ein öffentlicher Auftraggeber im Hinblick auf die Erfüllung öffentlicher Aufgaben einen synallagmatischen Vertrag mit einem Wirtschaftsteilnehmer abschliesst.
Die Entsorgung von Abfällen ist eine typische Aufgabe des Gemeinwesens, die im öffentlichen Interesse durchgeführt wird. Nicht erheblich ist, ob der öffentliche Auftraggeber die Leistung selber benötigt oder ob sie der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt wird (E. 1). Der Auftragswert entspricht dem Erlös, den die Mitbeteiligte mit der Verwertung der ihr überlassenen Alttextilien mutmasslich erzielen kann, abzüglich des der Beschwerdegegnerin zu zahlenden Betrages. Angesichts des so errechneten Auftragswerts besteht kein Raum für eine freihändige Vergabe (E. 3).
Bei unzulässigem Vertragsschluss kann das Verwaltungsgericht dem öffentlichen Auftraggeber Vorschriften über dessen vertragliches Verhalten machen. Diese sind jedoch im Wesentlichen auf zukünftige Massnahmen beschränkt (E. 4). Teilweise Gutheissung. · --- · Stichworte: · CONTAINER ENTGELT ENTSORGUNG FREIHÄNDIGES VERFAHREN ÖFFENTLICHE AUFGABEN ÖFFENTLICHES BESCHAFFUNGSWESEN RÜCKABWICKLUNG SAMMLUNG SCHWELLENWERT SUBMISSIONSRECHT VERGABERECHT VERTRAGSAUFLÖSUNG VERTRAGSDAUER VERTRAGSRECHT · Rechtsnormen: · § 35 AbfallG Art. 6 Abs. I lit. c IVöB Art. 7 Abs. Ibis IVöB Art. 12 Abs. I IVöB Art. 12bis Abs. II IVöB § 2 Abs. III SubmV Art./§ 6 TVA · Publikationen:
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